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Hessisches Ministerium der Finanzen

Finanzamt hat die Steuer für die ersten Bürger gemacht

4700mal hat das Finanzamt Kassel die Steuer für Bürgerinnen und Bürger gemacht und ihnen einen Festsetzungsvorschlag geschickt. Hessen wirbt in Berlin dafür, gemeinsam weitere Vereinfachungen folgen zu lassen. Darüber informiert Hessens Finanzminister Lorz anlässlich einer für heute im Hessischen Landtag geplanten Debatte.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Die Steuer macht jetzt das Amt – und das über 4700mal. Das Finanzamt Kassel hat in unserem deutschlandweit beachteten Pilotprojekt über 4700 Festsetzungsvorschläge an Bürgerinnen und Bürger verschickt. Die ersten Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern sind sehr positiv. Das Projekt ist erfolgreich gestartet.“

„Was für Kassel gilt, soll möglichst im kommenden Jahr für passende Fälle in ganz Hessen gelten. Wir werden noch in diesem Jahr das Pilotprojekt auswerten und hoffen, 2026 weitere Finanzämter die Steuer für Bürgerinnen und Bürger machen zu lassen.“

„Die Steuer macht das Amt zeigt: Mehr Service und mehr Vereinfachung sind möglich. Selbst im berühmt-berüchtigten deutschen Steuersystem kann man einfach mal machen und Neues wagen. Das sollte uns alle ermutigen, auch das Bohren dicker Bretter beherzt anzugehen.“

„Klar ist: Es ist noch ein langer Weg, damit Finanzämter flächendeckend die Steuer für die Bürgerinnen und Bürger machen können. Der Anfang aber ist gemacht und einen Stein, der einmal ins Rollen gekommen ist, hält so leicht keiner mehr auf.“

„Ich bin froh, dass nun auch aus anderen Bundesländern Ideen kommen, wie man das Besteuerungsverfahren in Deutschland vereinfachen kann. Wir werden gemeinsam nach guten Lösungen suchen und damit heute und morgen in Berlin bereits beginnen, wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder im Bundesratsfinanzausschuss und der Finanzministerkonferenz treffen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Finanzverwaltung weitere Erleichterungen auf den Weg zu bringen.“

„Wir benötigen vor allem zwei Sachen, damit wir das Besteuerungsverfahren bürgerfreundlich umkrempeln können: Die Steuerverwaltungen benötigen mehr elektronische Daten, um den Steuerpflichtigen die Arbeit abnehmen zu können. Hierfür braucht es mehr Verpflichtungen zur elektronischen Abgabe. Zudem muss das Steuerrecht durch mehr Pauschalierung und Typisierung einfacher werden.“

„Die positiven Reaktionen auf unser Pilotprojekt zeigen: Es lohnt sich, für ein modernes Besteuerungsverfahren einzustehen – mit Fachwissen, gesundem Menschenverstand und digitaler Technik. Die Steuer macht jetzt das Amt und wir in Hessen machen das jetzt einfach mal.“    

Fragen und Antworten:

Wo setzt das Pilotprojekt an?

Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine jährlich wiederkehrende Herausforderung, denn sie müssen zahlreiche Daten sammeln und dem Amt übermitteln. Dabei liegen der Steuerverwaltung aufgrund von gesetzlich verankerten Meldepflichten bereits zahlreiche Informationen vor – etwa über Lohn, Rente und Versicherungen. Hier bringt ein automatisierter Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 einen echten Gewinn.

Wie läuft das Pilotprojekt ab?

Das Finanzamt Kassel macht einer ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, die nicht steuerlich vertreten bzw. beraten werden und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel mutmaßlich bereits vorliegen, einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024. Dieser kann die Abgabe einer Steuererklärung überflüssig machen.

Was müssen die beteiligten Bürgerinnen und Bürger tun?

Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 nur noch prüfen. Sind sie einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt Kassel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürgerinnen und Bürger erlassen. Sofern den Bürgerinnen und Bürgern weitere Aufwendungen entstanden sind, können sie diese innerhalb der Frist geltend machen. Natürlich können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin eine Steuererklärung abgeben.