Das Modell eines Hauses steht auf einem Aktenordner. Im Hintergrund tippt jemand Zahlen in einen Taschenrechner ein und füllt ein Formular aus.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Erledigungsquote über 90 Prozent

In Hessen sind bereits über 90 Prozent der Bescheide über den Grundsteuermessbetrag von den Finanzämtern verschickt worden. Das sagte Finanzminister Lorz bei seinem Antrittsbesuch im Finanzamt Friedberg.

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Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Hessen kommt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform sehr gut voran. Die Finanzämter konnten bereits rund 2,5 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag versenden – und das zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben. Damit sind bereits über 90 Prozent der Bescheide erledigt.“

„Die Zahlen zeigen: Die Reform der Grundsteuer erfordert eine gewaltige Extra-Anstrengung. Zur Bewältigung haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Teil mit der Abgabe der Erklärungen beigetragen. Bereits 90 Prozent aller am Ende zu bearbeitenden Bescheide erledigt zu haben, zeigt aber auch: Die Hessische Steuerverwaltung ist dieser Herausforderung dank ihrer engagierten Beschäftigten gewachsen – auch, weil sie sich die Digitalisierung zunutze macht und damit eine der modernsten Verwaltungen überhaupt ist. Eine Million Bescheide wurden vollständig automatisiert erstellt.“

„Mein Dank gilt allen Beschäftigten der Hessischen Steuerverwaltung. Bei meinem Antrittsbesuch in Friedberg möchte ich natürlich ganz besonders für den hier geleisteten Einsatz danken. Die Erledigungsquote ist mit 96 Prozent in Friedberg besonders hoch. Nicht nur bei der Grundsteuer wird hier hervorragende Arbeit geleistet.“

Fragen und Antworten

Die Erledigungsquote gibt an, für wie viele der insgesamt vorhandenen Grundstücke sowie land- und fortwirtschaftlichen Betriebe bereits Bescheide durch die hessischen Finanzämter an die Bürgerinnen und Bürger versandt wurden. Neben den bearbeiteten Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag sind in diesem Wert auch die bereits durchgeführten Schätzungen enthalten. Es ist daher der geeignete Messwert, um die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform zu beurteilen. Der sehr gute Reformfortschritt zeigt sich hier in einer hessenweiten Erledigungsquote von über 90 Prozent. In absoluten Zahlen heißt das: In Hessen wurden bereits rund 2,5 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag versandt.

Hessenweit haben bereits über 98 Prozent und damit der allergrößte Teil der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgegeben. Diese Daten liefert das ELSTER-Portal aus Bayern. Insbesondere aufgrund von erfolgten Mehrfachabgaben sind – wie auch bereits andere Bundesländer festgestellt haben – bei den ELSTER-Zahlen jedoch gewisse Unschärfen enthalten. Deutlich aussagekräftiger gibt daher die hessenintern erfasste Erledigungsquote den Fortschritt der Grundsteuerreform an.

In Hessen ist derzeit keine außergewöhnlich hohe Zahl an Einsprüchen zu verzeichnen. Bis Ende Januar wurden 9,8 Prozent der Bescheide mit einem Einspruch angefochten.

Finanzminister Lorz – erst seit Mitte Januar im Amt – wird nach und nach alle Finanzämter besuchen, um sich persönlich einen Eindruck von der Arbeit vor Ort zu machen. Den Anfang machte er nun in Friedberg.

Sehr gut. Die Erledigungsquote liegt in Friedberg bei 96 Prozent. Das Finanzamt hat bereits rund 98.000 Bescheide versandt.

Im Finanzamt Friedberg arbeiten rund 200 Beschäftigte. Es ist grundsätzlich zuständig für die Steuerpflichtigen der Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim (Wetterau) und Rosbach vor der Höhe sowie für die Steuerpflichtigen der Gemeinden Florstadt, Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim und Wöllstadt. 

Im Finanzamt Friedberg wurden im vergangenen Jahr mehr als 75.000 Anrufe beantwortet. Hinzu kommen weitere 1159 Telefon-Termine, die online über finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster gebucht wurden. Vor Ort-Termine sind im Finanzamt Friedberg nahezu nicht zu verzeichnen. Dies zeigt, dass der Weg zum Finanzamt grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist, da die Anliegen der Steuerbürgerinnen und -bürger nahezu ausschließlich telefonisch oder digital erledigt werden können.