Gleichwohl besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es fehlt ein privatwirtschaftlich geführtes aber staatlich organisiertes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Zudem muss der Sonderausgabenabzug angehoben werden und der Kreis der Förderberechtigten ausgeweitet werden. Es gilt außerdem Verschlechterungen für Familien mit niedrigem Einkommen zu vermeiden.
Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Eine Reform der privaten Altersvorsorge ist seit Jahren überfällig. Sehr gut, dass der Gesetzentwurf jetzt im Bundesrat beraten wird. Es geht nun darum, im Gesetzgebungsverfahren die guten Ansätze im Interesse derer, die privat vorsorgen wollen, weiter zu verbessern.“
„Damit das geplante Standard-Depot für Sparerinnen und Sparer attraktiv wird, muss es transparent, kosteneffizient und renditestark sein und vor allem einen Produktvergleich ermöglichen. Dennoch können im aktuellen Gesetzentwurf Millionen möglicher Fondskombinationen künftig unter dem gleichen Etikett Standard-Depot angeboten werden. Das schafft gerade keine Vergleichbarkeit und Transparenz in der neuen Produktlandschaft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das zu unübersichtlich. Deshalb brauchen wir ein privatwirtschaftlich geführtes aber staatlich organisiertes, echtes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Schweden hat das erfolgreich vorgemacht.“
„Ein solches Standardprodukt könnte im rechtlichen Rahmen des geplanten Altersvorsorgereformgesetzes umgesetzt werden, indem eine staatliche Institution – etwa angedockt an die Bundesbank – ebenfalls ein Standard-Depot anbietet. Sie würde wie ein privater Anbieter agieren, in direktem Wettbewerb mit privaten Standard-Depots stehen und die gesammelten Finanzmittel am Kapitalmarkt anlegen.“
„Alle sollen beim Altersvorsorge-Sparen mitmachen, es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Wie genau man spart, bleibt den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern überlassen. Für diejenigen, die nicht selbst aktiv ein Produkt auswählen, braucht es bei einer solchen automatischen Einbeziehung mit Austrittsrecht eine Auffanglösung. Das darf aber keine Notlösung sein, sondern auch diese Altersvorsorge-Sparerinnen und Sparer haben Anspruch auf ein renditestarkes Produkt.“
„Dass ein solcher Ansatz praktikabel ist, zeigt auch die von der Bundesregierung geplante Frühstart-Rente. Wenn wir dort – etwa über die Bundesbank – auf eine bürokratiearme, kostengünstige und staatlich organisierte Auffanglösung zurückgreifen und zugleich einen nahtlosen Übergang in die private Altersvorsorge wollen, bietet sich ein Standardprodukt aus einer Hand an. Dieselbe staatliche Institution könnte so ein staatlich organisiertes Standard-Depot von der Frühstart-Rente bis zum Rentenalter anbieten.“
„Wenn wir die private Altersvorsorge wirklich stärken wollen, müssen wir zudem den Sonderausgabenabzug von 1800 Euro auf 3000 Euro anheben, um den Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 sicherzustellen. Die Reformüberlegungen der vergangenen Legislaturperiode waren da deutlich ambitionierter. Dass der Gesetzentwurf es möglich macht, das Altersvorsorgedepot zusätzlich mit ungeförderten Beiträgen zu besparen, ist hingegen eine gute Idee. Damit stärken wir die private Vorsorge zusätzlich.“
„Vereinfachungen dürfen nicht zulasten von Familien mit niedrigem Einkommen gehen. Wir dürfen die Hürden, um die volle Kinderzulage zu erhalten, nicht zu hoch legen!“
„Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe statt enger Zugangshürden. Daher sollte der Kreis der Förderberechtigten etwa auf Selbständige oder am besten auf alle Menschen im erwerbsfähigen Alter erweitert werden.“
Fragen und Antworten:
Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht Hessen im vorliegenden Gesetzentwurf?
Nach dem Gesetzentwurf wäre es möglich, unter dem Etikett eines Standardprodukts künftig Millionen unterschiedlicher Fonds-Kombinationen anzubieten – das schafft weder Transparenz noch Vergleichbarkeit und wird damit dem Anspruch nicht gerecht. Ein echtes Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark sein. Vor allem muss es eine echte Vergleichbarkeit im Dickicht der neuen Produktlandschaft ermöglichen. Das bietet das geplante Standard-Depot gerade nicht. Die Lösung hierfür ist ein privatwirtschaftlich geführtes aber staatlich organisiertes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente.
Wenn die private Altersvorsorge gestärkt werden soll, muss es auch spürbare Verbesserungen beim Sonderausgabenabzug geben. Hessen spricht sich für eine Anhebung des geplanten Höchstbetrags von 1800 Euro auf 3000 Euro aus. Das ist allein schon nötig, um den Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung des Sonderausgabenabzugs im Jahr 2008 sicherzustellen.
Nach dem Gesetzentwurf müssen Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen künftig zum Teil deutlich höhere eigene Beiträge als bisher leisten, um für ihre Kinder die volle Kinderzulage zu erhalten. Diese Verschlechterung lehnt Hessen ab.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren bietet es sich an, auch den Kreis der Förderberechtigten zu erweitern, etwa auf Selbständige oder am besten auf alle Menschen im erwerbsfähigen Alter. Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe statt enger Zugangshürden.
Was ist die Deutschland-Rente?
Die Hessische Landesregierung brachte bereits im März 2018 mit der Deutschland-Rente einen Antrag zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge in den Bundesrat ein. Die Deutschland-Rente soll nicht nur die Produkte verbessern, sondern auch die bestehenden Angebote durch den neu zu schaffenden Deutschlandfonds – einen privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlicher Aufsicht – ergänzen. Er soll ein einfaches, günstiges und renditestarkes Standardprodukt zum Selbstkostenpreis anbieten. Das bringt für die Altersvorsorge-Sparer Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Alle sollen beim Altersvorsorge-Sparen mitmachen, es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Wie genau man spart, bleibt den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern überlassen. Doch für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst aktiv ein Produkt auswählen, braucht es bei einer solchen automatischen Einbeziehung mit Austrittsrecht („Opt-out“) eine Auffanglösung. Das darf aber keine Notlösung sein, sondern auch diese Sparerinnen und Sparer haben Anspruch auf ein renditestarkes Produkt. Das ist der zentrale Grund, warum der Deutschlandfonds nötig ist. Der Staat unterstützt – wie schon bisher bei der Riesterrente – durch Zulagen oder Steuervorteile. Mehr zur Deutschland-Rente finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.