Zitat Finanzstaatssekretär Dr. Till Kaesbach:
„Stadt und Landkreis Offenbach bleiben ein wichtiger Standort für die Hessische Steuerverwaltung. Zukünftig werden rund 740 Kolleginnen und Kollegen der jetzigen Ämter Langen und Offenbach unter einem Dach zusammenarbeiten – in einem modernen Gebäude, in dem wir Flächen und Ressourcen noch besser als jetzt nutzen können. Da unser Bürgerservice fast ausschließlich telefonisch und digital Hilfe bietet, wird sich für die Bürgerinnen und Bürger im Alltag praktisch nichts ändern. Sie profitieren weiter von einer modern und zukunftsfest aufgestellten Verwaltung.“
Fragen und Antworten:
Warum sollen die Finanzämter Langen und Offenbach zusammengehen?
Das Finanzamt Langen ist für die Steuerpflichtigen des Landkreises Offenbach zuständig, das Finanzamt Offenbach für die Steuerpflichtigen der Stadt Offenbach. Wegen der räumlichen Nähe sind bereits jetzt Aufgaben beider Ämter eng miteinander verknüpft und in einzelnen Bereichen überschneiden sich Zuständigkeiten. Durch ein Zusammengehen können im Sinne einer modernen Verwaltung bestehende Doppelstrukturen abgebaut und zahlreiche personalpolitische, organisatorische und wirtschaftliche Vorteile genutzt werden.
Wo sind die Finanzämter Langen und Offenbach bislang untergebracht?
Das Finanzamt Langen mit seinen 205 Beschäftigten ist derzeit in der Zimmerstraße 27 untergebracht, das Finanzamt Offenbach mit seinen rund 545 Beschäftigten in der Bieberer Straße 59. Beide Ämter arbeiten in angemieteten Gebäuden und für beide Immobilien laufen die Mietverträge Ende des Jahres 2030 aus.
Wo soll das neue Finanzamt untergebracht werden?
Die Suche für einen neuen Standort in Langen oder Offenbach hat jetzt bereits begonnen. Denkbar ist der Bezug eines bereits bestehenden Gebäudes oder ein Neubau. Es besteht ausreichend Zeit, hier eine auch wirtschaftlich gute Lösung zu finden.
Was bedeutet das für die Arbeitsplätze?
Das Zusammengehen der beiden Ämter an einem neuen Standort hat für sich genommen keine Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits über die Pläne informiert.
Was bedeutet es für die Bürgerinnen und Bürger?
Für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger vor Ort wird es praktisch keine Änderungen geben. Der Bürgerservice der Finanzämter erfolgt hessenweit inzwischen fast ausschließlich digital und telefonisch. Die verbleibenden vereinzelten Vor-Ort-Termine werden auch im neuen Finanzamt stattfinden können.