Ein Aktenordner mit der Aufschrift "Steuern" sowie ein Taschenrechner und Geldscheine.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Bearbeitungszeit für Steuererklärungen 2023 stabil

Die über 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen in Hessen waren nach durchschnittlich 51 Tagen bearbeitet. Die Erstattung stieg auf 772 Euro.

Lesedauer:5 Minuten

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Hessens Finanzämter waren 2023 nach durchschnittlich 51 Tagen mit den Einkommensteuererklärungen fertig. Unsere Beschäftigten konnten die Bearbeitungszeit somit stabil halten. Sie hat gegenüber dem Vorjahr nur um einen Tag zugenommen. Das war so nicht zu erwarten, denn durch die geänderten Abgabefristen in Folge der Corona-Pandemie entsteht seit einigen Monaten eine Bugwelle, in der deutlich mehr Erklärungen als sonst gleichzeitig abgegeben werden. Das gute Ergebnis bei den Durchlaufzeiten zeigt einmal mehr, wie leistungsfähig die Hessische Steuerverwaltung ist. Ein herzliches Dankeschön an alle Beschäftigten der Steuerverwaltung!“

„Die Steuerverwaltung ist eine der digitalsten Verwaltungen überhaupt. So wird mittlerweile mehr als jede fünfte Steuererklärung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Hessen automatisiert bearbeitet. Das ist Digitalisierung, die dem Menschen dient.“

Fragen und Antworten

2023 ist in Hessens Finanzämtern die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Einkommensteuerklärungen für 2022 nur um etwa einen Tag auf rund 51 Tage gestiegen. In den vergangenen Jahren ist insgesamt ein positiver Trend mit sinkender Bearbeitungszeit klar erkennbar. So lag diese 2018 im Schnitt noch bei 58 Tagen. 2019 verkürzte sie sich auf 52 Tage, 2020 auf 47 Tage und erreichte 2021 mit 46 Tagen eine vorläufige Bestmarke. Damals war der Erklärungseingang niedriger als üblich, daraus resultiert die eingangs beschriebene Bugwelle. 2022 war die Bearbeitungszeit bereits als Folge der Corona-Pandemie erstmals seit Jahren leicht gestiegen – auf rund 50 Tage.

Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen schwankt immer innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls – wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts –, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER.

Wegen der Corona-Pandemie wurden 2021 die bundesweiten Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen verlängert – für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst abgeben zum Beispiel um drei Monate von Juli auf Oktober. Seit dem vergangenen Jahr werden die Fristen schrittweise wieder verkürzt, was in den Finanzämtern zu einer Zusammenballung – oder Bugwelle – von Steuererklärungen führt.

Dank der Digitalisierung und kontinuierlichen Verbesserung der Abläufe in den Finanzämtern können viele Erklärungen trotz des komplexen Steuerrechts schneller und teilweise sogar automatisiert bearbeitet werden. Bei den Arbeitnehmerfällen ist der Anteil der automatisch bearbeiteten Fälle am höchsten und lag im vergangenen Jahr bei 21,5 Prozent: ein Plus von rund zwei Prozentpunkten. 2023 wurde also mehr als jede fünfte Steuererklärung von Arbeitnehmern in Hessen komplett automatisch bearbeitet.

Die durchschnittliche Erstattung ist 2023 um 41 Euro auf rund 772 Euro gestiegen.

Weitere Informationen gibt es beim Digitalen Finanzamt der Hessischen SteuerverwaltungÖffnet sich in einem neuen Fenster: Dort finden sich ständig aktualisierte Informationen zu steuerlichen Themen und ELSTER, sowie verschiedene Kontaktmöglichkeiten.