Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch und blickt betroffen auf einen geöffneten Brief.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Achtung! Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden!

Pressemitteilung der Oberfinanzdiektion Frankfurt am Main

In Hessen und weiteren Bundesländern verbreitet sich eine besorgniserregende Betrugsmasche. Kriminelle versenden im Namen verschiedener hessischer Finanzämter auf dem Postweg gefälschte Steuerbescheide an Bürgerinnen und Bürger. In diesen vermeintlichen Bescheiden werden die Adressaten aufgefordert, Geldbeträge an eine im gefälschten Steuerbescheid angegebene Bankverbindung zu überweisen. Auf den ersten Blick erscheinen diese Steuerbescheide täuschend echt. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass entscheidende Angaben fehlen oder fehlerhaft angegeben sind. So sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen auf den gefälschten Steuerbescheiden keine Steuernummer aufgeführt und eine unzutreffende Bankverbindung angegeben wurde. Diese betrügerische Vorgehensweise zielt darauf ab, die Empfänger zur Zahlung zu bewegen und ihnen finanzielle Schäden zuzufügen.

Die Hessische Steuerverwaltung rät eindringlich, bei Erhalt eines Steuerbescheides dessen Echtheit zu überprüfen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich in dieser Angelegenheit aufmerksam zeigen und entsprechende Informationen in ihrem Bekanntenkreis verbreiten. Nur gemeinsam kann diese Betrugsmasche gestoppt und die Öffentlichkeit sensibilisiert werden.

Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling: 

„Die gefälschten Steuerbescheide sind eine besorgniserregende Entwicklung, die zeigt, wie kreativ Betrügerinnen und Betrüger sind, wenn es darum geht, Menschen zu täuschen und sie um ihr Geld zu bringen. Es ist wichtig, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger über solche Maschen informiert werden, um sich schützen zu können. Diese Betrugsmasche kann erheblichen finanziellen Schaden verursachen und Ihr Vertrauen in die Hessische Steuerverwaltung untergraben. Bitte seien Sie wachsam und überprüfen Sie stets die Herkunft von Ihnen zugegangenen Steuerbescheiden. Im Zweifel wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt – gemeinsam können wir Betrug aufdecken und in Zukunft verhindern, um Ihre Rechte zu schützen und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu erhalten.“
 

Fragen und Antworten

Um einen gefälschten Steuerbescheid zu erkennen, gibt es verschiedene Hinweise, auf die Sie achten sollten. Zunächst ist es wichtig, die Absenderadresse zu überprüfen; ein offizieller Bescheid sollte von einer anerkannten Finanzbehörde stammen. Auffälligkeiten in der Schriftart oder im Layout können ebenfalls auf eine Fälschung hindeuten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung der angegebenen Steueridentifikationsnummer, die bei einem echten Bescheid korrekt und eindeutig sein sollte. Die Verwendung von Fachbegriffen und rechtlichen Formulierungen sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden, da falsche Bescheide in dieser Hinsicht oft ungenau oder fehlerhaft sind. Schließlich sollte man darauf achten, ob der Bescheid persönliche Daten enthält, die im Rahmen der Steuererklärung korrekt wiedergegeben werden.

Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Steuerbescheids haben, setzen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Nutzen Sie dafür die offiziellen Kontaktdaten, die auf der Homepage des digitalen Finanzamts finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden sind. 

Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt einer Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn Ihnen das zuständige Finanzamt bestätigt hat, dass es sich um einen gefälschten Steuerbescheid handelt. 

Die Hessische Steuerverwaltung hat ein großes Interesse daran, die hessischen Bürgerinnen und Bürger vor bekannten Betrugsmaschen zu schützen. Daher können Sie sich auf der Homepage des digitalen Finanzamtes finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster über aktuell bekannte Betrugsmaschen informieren. 

Pressekontakt

Laura Kulisch

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

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