Die Mitteilungsverordnung (kurz MV) nach § 93a der Abgabenordnung verpflichtet Behörden und andere öffentliche Stellen (Kontroll-)Mitteilungen ohne Ersuchen an die Finanzbehörden zu übermitteln. Ziel ist die Sicherung der Besteuerung. In unserem Merkblatt finden Sie unter anderem Hinweise zur Anwendung der Verordnung in Hessen, ihrer technischen Umsetzung sowie Ansprechpersonen bei Fragen zum Thema.
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Merkblatt zur Anwendung der Mitteilungsverordnung in Hessen
Dokumentenart:
Information