Hessens Finanzminister Michael Boddenberg

Hessisches Ministerium der Finanzen

Reform der Grundsteuer verabschiedet

Grundsteuer in Hessen wird gerecht, einfach und verständlich.

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„Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. Verständlich, weil die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar ist. Das alles sind für Grundstückseigner wie für die Verwaltung klare Vorzüge gegenüber dem komplizierteren Bundes-Modell. Deshalb gehen wir in Hessen unseren eigenen Weg, der dadurch auch die Chance auf eine höhere Akzeptanz für diese wichtige kommunale Steuer bietet“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Das Hessische Grundsteuergesetz wurde mit der 3. Lesung heute im Landtag verabschiedet.

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundes-Modell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen setzt daher – wie andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer um.

„Hessen hat gute Gründe, die Länderöffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen: Das Hessen-Modell ist einfach, transparent und gerecht und hat im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörungen viel Zustimmung erhalten. Nach Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen hat nun auch Hessen sein eigenes Landesgrundsteuerrecht. In diesen fünf Bundesländern liegen 50 Prozent aller Grundstücke in Deutschland und 53 Prozent des bundesweiten Messbetragsvolumens. Es zeigt sich also, dass es einen starken und parteienübergreifenden Willen gibt, vom komplizierten Bundesrecht abzuweichen“, sagte Boddenberg.

„Grundlage des Hessen-Modells ist das Flächen-Faktor-Verfahren. Die Grundsteuer ist eine allgemeine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur haben dort Platz. Daher ist die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu kommt aber die Lage, denn von ihr ist es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat“, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß.“

Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer soll ab Juli 2022 möglich sein. Hierzu wird rechtzeitig vorher aufgefordert. Die Finanzämter sind für die anfallenden Arbeiten personell und organisatorisch gut aufgestellt. Das einfache Recht und eine gute IT-Struktur ermöglichen eine verwaltungsökonomische und bürokratiearme Lösung. „Wir nutzen die Reform der Grundsteuer auch, um unsere Steuerverwaltung noch effizienter aufzustellen. Nicht nur das: Wir stärken auch ländlichere Gegenden in Hessen, denn die künftig 7 statt bisher 29 Bewertungsstellen für die Grundsteuer werden ab 2025, das heißt, nach Umsetzung der Reform in Finanzämtern jenseits der Ballungszentren angesiedelt. So bringen wir einmal mehr Arbeit zu den Menschen und in die Heimat und verlagern rund 200 Arbeitsplätze dorthin“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.

Zur Grundsteuer in Hessen

Die wichtigsten Zahlen und Fakten:

  • Mit jährlich circa 1,2 Milliarden Euro ist die Grundsteuer nach der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil die drittgrößte Steuerquelle der 423 hessischen Städte und Gemeinden (Stand: 2019).
  • Den Großteil macht die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens aus. Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gezahlt (jährlich circa 25 Millionen Euro).
  • Durchschnittlich entfallen auf einen Einwohner Hessens 191 Euro Grundsteuer B im Jahr. In den kreisfreien Städten sind es 258 Euro, in den kreisangehörigen Gemeinden 170 Euro (Stand: 2019).

  • Schuldner der Grundsteuer ist der Eigentümer des Grundstücks.
  • Vermieter können sie auf die Mieter umlegen (Betriebskosten-Verordnung). In Hessen werden durchschnittlich 0,21 Euro Grundsteuer pro Quadratmeter und Monat als Betriebskosten umgelegt (Quelle: Deutscher Mieterbund, 2018).

  • Die Finanzämter ermitteln die Bemessungsgrundlage, den sogenannten „Steuermessbetrag“ (bis 2024 nach den Einheitswerten berechnet).
  • Darauf wenden die Städte und Gemeinden den von ihnen bestimmten Hebesatz an und erheben die Grundsteuer.

  • Der gewogene Durchschnittshebesatz in Hessen beträgt (2019): Grundsteuer A: 407 Prozent, Grundsteuer B: 490 Prozent
  • Den jeweils niedrigsten und höchsten Hebesatz in Hessen hatten (2019): Grundsteuer A: Eppertshausen, Königstein, Schwalbach im Taunus, Neu-Isenburg (0 Prozent) - Bad Karlshafen (951 Prozent)Grundsteuer B: Eschborn (140 Prozent) - Lautertal (1050 Prozent).

  • In Hessen werden rund drei Millionen Grundstücke steuerlich geführt (Stand: 1. Januar 2021). Davon sind etwa 65 Prozent Wohngrundstücke, 15 Prozent unbebaute und Nicht-Wohngrundstücke und 20 Prozent Land- und Forstwirtschaft.