Seit 1995 mussten die Städte und Gemeinden aller westdeutschen Flächenländer eine erhöhte Gewerbesteuerumlage an ihr jeweiliges Land abführen. Diese Regelung war bis Ende 2019 befristet. In Hessen ist mit der Starken Heimat Hessen eine Anschlussregelung getroffen worden. Diese sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 diese Mittel nicht mehr dem Land zufließen, sondern nunmehr vollständig in der Kommunalen Familie verbleiben. Dies geschieht sowohl in Form zusätzlicher allgemeiner Deckungsmittel als auch durch zweckgebundene Zuweisungen. Da das Gewerbesteueraufkommen in Hessen sehr ungleich verteilt ist, erfolgt über die Starke Heimat zudem eine angemessene Umverteilung der Mittel.
Im Ergebnis profitieren dadurch alle Städte und Gemeinden in Hessen von den zusätzlichen Mitteln; auch die steuerertragsschwächeren.
Zur Umsetzung und Finanzierung der Starken Heimat Hessen wird von den Städten und Gemeinden vom Gewerbesteueraufkommen die so genannte Heimatumlage einbehalten. Diese Umlage wirkt in gleicher Weise wie die bisherige erhöhte Gewerbesteuerumlage, allerdings mit einem niedrigeren Umlagesatz (21,75 Prozent anstelle 29 Prozent). Durch diese spürbare Absenkung der Umlageverpflichtung verbleiben den Städten und Gemeinden im ersten Schritt bereits mehr Gewerbesteuereinnahmen, die je nach örtlicher Gegebenheit und Präferenz verwendet werden können.