Die Starke Heimat Hessen hat Bestand. Das hat der Hessische Staatsgerichtshof heute entschieden. Er wies damit die kommunalen Grundrechtsklagen von Biebergemünd, Büdingen, Frankfurt, Schwalbach am Taunus und Stadtallendorf ab.
„Die Starke Heimat Hessen ist verfassungsgemäß. Dieses Urteil von Hessens höchstem Gericht ist ein Gewinn für die Kommunen im Land. Die Starke Heimat kann somit auch zukünftig einen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in Hessen leisten. Schon in den vergangenen drei Jahren hat sie dafür gesorgt, dass Hessens Kommunen mehr als 700 Millionen Euro gezielt in wichtige Projekte investieren konnten: Kinderbetreuung, Krankenversorgung, klimafreundliche Mobilität und Digitalisierung. Alle 443 hessischen Kommunen hatten durch die Starke Heimat mehr Geld für diese wichtigen Aufgaben zur Verfügung als vorher. Vor allem finanzschwächere Kommunen profitieren. Es ist ein Erfolg für die weit über 400 Kommunen, die nicht gegen die Starke Heimat geklagt haben, dass diese Unterstützung nun weitergehen kann. Denn geklagt hatte ja nur eine Handvoll hessischer Kommunen und zwar überwiegend finanziell starke. Die Starke Heimat Hessen ist solidarisch, gerecht und verfassungsgemäß“, sagte Hessens Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms heute nach der Urteilsverkündung.
„Jeder Euro der Starken Heimat Hessen konnte bisher und kann weiterhin vor Ort für kommunale Aufgaben eingesetzt werden. Die Starke Heimat ist einer von mehreren Bausteinen, mit denen das Land seinem Auftrag, für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu sorgen, nachkommt. Mit der Entschuldung über den Schutzschirm und die Hessenkasse sowie mehreren Investitionsprogrammen hat die Landesregierung hier viel erreicht. Das wird auch regelmäßig von unabhängigen Experten anerkannt“, erläuterte Worms.
2019 hatte der Staatsgerichtshof die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs für verfassungsgemäß erklärt. Mit dem Urteil heute hat Hessens höchstes Gericht zum zweiten Mal in Folge Klagen gegen wichtige Vorhaben der Landesregierung zur finanziellen Unterstützung der Kommunen abgewiesen.
„Dies verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es ist, dass das Land und seine Kommunen einen frühzeitigen, regelmäßigen und vor allem meist außergerichtlichen Kontakt pflegen. Auch dies ist ein Gewinn für die gesamte Kommunale Familie und damit für alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen“, sagte Finanzstaatssekretär Worms.