Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde die Einsetzung eines Stabilitätsrats beschlossen, der zusammen mit der ebenfalls neu eingeführten Schuldenbremse die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen sichern soll. Die zentrale Aufgabe des Gremiums, dem die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören, besteht in der regelmäßigen Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, eine drohende Haushaltsnotlage in einer Gebietskörperschaft so frühzeitig zu erkennen, dass rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Zur Überprüfung der Haushaltssituation sind Bund und Länder seit dem Jahr 2010 verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich im September einen Bericht vorzulegen. Die Landesregierung hat den Bericht des Landes Hessen im Herbst 2020 beschlossen.

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Haushalt
Stabilitätsbericht des Landes Hessen - Berichtsjahr 2020
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Stabilitätsbericht 2020