Mit der Haushaltsrechnung dokumentiert die Landesregierung transparent den Vollzug des Haushalts. Rechtliche Grundlage dafür sind die Paragraphen 75 bis 80 der Landeshaushaltsordnung. Das Rechnungswesen des Landes folgt den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach Paragraph 4 der Landeshaushaltsordnung. In der Haushaltsrechnung werden die Ist-Größen den Planansätzen gegenübergestellt und die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Ermächtigung im Rahmen der Haushaltsführung verprobt.
Die Haushaltsrechnung wird vom Rechnungshof nach Artikel 144 Satz 1 der Hessischen Verfassung festgestellt. Zusammen mit den Bemerkungen des Rechnungshofs wird sie dem Landtag zur Entlastung der Landesregierung vorgelegt (siehe Paragraph 106 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung).
Die Haushaltsrechnungen der Jahre ab 2020 können Sie sich nachfolgend als PDF-Dokumente herunterladen.