Seit dem Beschluss des Hessischen Landtags vom 28. August 1974 berichtet die Landesregierung regelmäßig über die Entwicklung der Finanzhilfen in Hessen. Mit dem 22. Bericht kommt die Landesregierung dieser Bitte des Hessischen Landtags planmäßig nach. Das Kabinett hat den Bericht am 23. September 2021 gebilligt.
Der aktuelle Bericht bietet wieder eine Gesamtschau der Fördertatbestände des Landes für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer Konzentration auf 40 Wirkungsanalysen. Diese setzen sich zum einen aus den 20 größten freiwilligen Leistungen des Landes zusammen. Die weiteren 20 Wirkungsanalysen wurden hinsichtlich politischen beziehungsweise finanziellen Schwerpunkte auf die Ressorts aufgeteilt. Auf diese Weise trägt der Bericht dazu bei, einzelne Förderungen des Landes permanent und zeitnah auf ihre Notwendigkeit sowie die Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes hin zu überprüfen und Potenziale bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln zu identifizieren. Der Finanzhilfenbericht ist auch über das LandtagsinformationssystemÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.
Freiwillige Finanzhilfen des Landes Hessen 2020 bis 2024
Im Jahr 2022 erfolgte turnusgemäß eine verkürzte Berichterstattung. Der Fokus liegt entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 2007 ausschließlich auf einer Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen des Landes. Somit werden in diesem Bericht jene Finanzhilfen erfasst, deren Veränderung ausschließlich durch einen entsprechenden politischen Beschluss erfolgen kann und nicht einem neuen Rechtsetzungsakt bedürfen. Der Siebte verkürzte Bericht umfasst die Jahre 2020 bis Haushaltsentwurf 2024. Der diesmal fünfjährige Berichtszeitraum beruht auf der Veranschlagung der Haushaltsjahre 2023 und 2024 als Doppelhaushalt. Sie finden ihn untenstehend zum Download.