Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

Dr. Martin Worms ist Staatssekretär im Ministerium der Finanzen. Außerdem ist er in verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen aktiv:

Kraft seines Amtes

Institution Funktion Einkünfte / Entschädigung pro Jahr
AI Quality & Testing Hub GmbH Mitglied des Aufsichtsrats keine
documenta und Museum Fridericianum gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel Mitglied des Aufsichtsrats

25,56 € je Sitzung

 

FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH,
Frankfurt am Main
Mitglied des Aufsichtsrats keine
Flughafen GmbH Kassel, Calden Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats keine
Frankfurt RheinMain Verein zur Förderung der Standortentwicklung e.V., Frankfurt am Main Mitglied der Mitgliederversammlung Mitgliedschaft im "Executive Komitee" keine
Freilichtmuseum Hessenpark GmbH,
Neu-Anspach/Ts.
Mitglied (Vorsitzender) des Beirats und des Aufsichtsrats keine

Future Capital AG Hessen Life Sciences Chemie, Frankfurt am Main

Mitglied des Aufsichtsrats keine

Futury Regio Growth
GmbH & Co. KG

Mitglied des Aufsichtsrats

keine
Futury Venture Beteiligungen Deutschland-Hessen GmbH, Frankfurt a.M. Mitglied des Aufsichtsrats keine
HA Hessen-Agentur GmbH,
Wiesbaden
Mitglied des Aufsichtsrats keine

HessenFonds für
Wirtschaftsstabilisierungs-maßnahmen GmbH

Mitglied des Aufsichtsrats

keine
Hessische Landesbahn GmbH,
Frankfurt a.M. (HLB)
Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats 40,- € je Sitzung
(zzgl. 15,- € Tagegeld)
Hochschule für jüdische Studien, Heidelberg Mitglied des Kuratoriums keine
House of Logistics and Mobility (HOLM) GmbH
Frankfurt a. M.
Mitglied des Aufsichtsrats keine
Institut Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt Mitglied des Aufsichtsrats keine
ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain),
Frankfurt a.M.
Mitglied des Aufsichtsrats 50 € je Sitzung
Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M. Mitglied des Kuratoriums keine
LOTTO Hessen GmbH, Wiesbaden Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats

100,- € je Sitzung;
jährl. Entschädigung i.H.v. 3.000,- €

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Hofheim a.Ts. Mitglied des Aufsichtsrats 51,13 € je Sitzung
Rhein-Main-Verkehrsverbund Service GmbH (rms),
Frankfurt a. M. (mittelbare Beteiligung)
Mitglied des Aufsichtsrats 300,- € je Sitzung
Stiftung Flughafen Frankfurt/ Main für die Region Mitglied des Vorstands keine
Stiftung Sprudelhof Bad Nauheim Mitglied (Vorsitzender) des Kuratoriums keine
Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Kassel Mitglied des Aufsichtsrats keine
Vietnamesisch-Deutsche Universität (VDU) Mitglied im Hochschulrat keine
Von Behring-Röntgen-Stiftung, Marburg Mitglied des Kuratoriums keine

Hinsichtlich der Abführungspflicht von Vergütungen gelten für die Mitglieder der Landesregierung nach § 1 Abs. 6 des MinBezG die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HNV sieht vor, dass für Inhaber von Ämtern in der Besoldungsgruppe B 6 Anlage I zum Hessischen Besoldungsgesetz und höher eine Abführungspflicht für Vergütungen, die für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichgestellten Dienst bezogen werden, besteht, sofern die Vergütung 6.150 Euro für das Kalenderjahr übersteigt. Die Abführungsverpflichtung gilt auch bei Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen worden sind. Eine Abführungsverpflichtung besteht nicht, soweit sie durch gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen ist.

Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen und Beamte den beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsbestimmungen und somit der Abführungspflicht nach § 3 Abs. 1 HNV unmittelbar.

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