Kraft seines Amtes
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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„hessenstiftung – familie hat zukunft“ | Mitglied des Beirats | keine |
Hessische Kulturstiftung | Mitglied des Stiftungsrats | keine |
Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE (LIF-SAFE) e.V. | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Lotto Hessen GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | 3000 Euro / 100 Euro Sitzungsgeld je Sitzung |
Messe Frankfurt GmbH | Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Ausschusses für Beteiligungen, stellv. Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses | 1500 Euro (inkl. Ausschüsse) / 250 Euro Sitzungsgeld je Sitzung (+25,57 Euro pauschale Reisekostenvergütung) |
Stiftung „Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main" | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Stiftung Kloster Eberbach | stellv. Vorsitzender des Kuratoriums | keine |
Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach, Eltville | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
Vietnamesisch-Deutsche Universität (VDU), Ho Chi Minh Stadt | Mitglied des Hochschulrats | keine |
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Frankfurt a.M. / Erfurt | Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Beteiligungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des WIBank-Ausschusses, Mitglied des Nominierungsausschusses | 43.500 Euro (inkl. aller Ausschüsse) |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Absatz 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Absatz 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6150 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.