Hessisches Ministerium der Finanzen

Vereinfachung des Zuwendungsrechts stärkt Kommunen, Vereine und andere Zuwendungsempfänger

Hessen hat sein Zuwendungsrecht umfassend überarbeitet. Mehr Effizienz und weniger Bürokratie sind das Ziel. Die neuen Regelungen entlasten Kommunen, Vereine und andere Zuwendungsempfänger erheblich und beschleunigen das Verfahren.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Wir machen die Förderpraxis in Hessen schneller, unbürokratischer und praxistauglicher. Wir haben die wesentlichen Stellschrauben genutzt, um das Verfahren sowohl für die Empfänger als auch für die Bewilligungsbehörden zu vereinfachen. Dazu gehört vor allem der weitgehende Verzicht auf das Vergaberecht, eine einfache Verwendungsbestätigung für Kommunen anstelle eines aufwendigen Verwendungsnachweises und die Möglichkeit, Förderungen künftig standardisiert und elektronisch abzuwickeln. Das neue Zuwendungsrecht steht für einen praxisnahen, modernen und serviceorientierten Staat.“

„Wir schaffen mit dem neuen Zuwendungsrecht mehr Flexibilität für die Empfänger von Fördermitteln des Landes. Der Verzicht auf die obligatorische Vorlage von Belegen, höhere Wertgrenzen und großzügigere Fristen sorgen für spürbare Entlastungen. Das Ergebnis sind moderne und schlanke Regeln für die Förderleistungen des Landes.“

„Uns war wichtig, dass Förderungen nicht an bürokratischen Hürden scheitern. So erhöhen wir die Betragsgrenzen und verlängern Fristen, damit Projekte leichter umgesetzt werden können. Insbesondere Kommunen profitieren deshalb von der Umstellung. Die Möglichkeit, eine einfache Verwendungsbestätigung einzureichen, reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Zusätzlich erspart die elektronische Abwicklung der Fördermaßnahmen Zeit und Aufwand für alle Beteiligten.“

Zitat Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung:

„Die Reform des Zuwendungsrechts zeigt: Bürokratieabbau in Hessen ist eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Landesregierung. Alle gemeinsam tragen wir Verantwortung – und alle liefern. Die Reform der Bauordnung, das Erste Bürokratieabbaugesetz oder das Kommunale Flexibilisierungsgesetz zeigen, wie wirksam dieser ganzheitliche Ansatz ist. Weniger Nachweise, klare Verfahren und mehr digitale Standards helfen Kommunen, Unternehmen und Vereinen spürbar. Das schafft Freiräume für das, worum es eigentlich geht: gute Vorhaben vor Ort und ein starkes und wettbewerbsfähiges Hessen.“ 

Fragen und Antworten:

Was ist das Zuwendungsrecht?

Das Zuwendungsrecht regelt die Vergabe von öffentlichen Geldleistungen an Stellen außerhalb der eigenen Verwaltung. Diese Leistungen erfolgen freiwillig und dienen der Förderung von Projekten und Institutionen. Die Realisierung des jeweiligen Förderziels liegt im erheblichen landeseigenen Interesse. Dies betrifft etwa Förderungen im Bereich der Kommunen sowie in den Bereichen Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Städtebau und Wohnungswesen, Wirtschaft und Technologie sowie Gesundheitsschutz und Sport.

Ab wann gelten die Änderungen des Zuwendungsrechts?

Die Änderungen des Zuwendungsrechts sind zum 09.10.2025 in Kraft getreten. Dadurch ändern sich zwar nicht automatisch alle Förderprogramme des Landes, es besteht aber die Möglichkeit, diese zu vereinfachen und neue Programme von vornherein weniger aufwändig zu gestalten.

Welche Vereinfachungen des Zuwendungsrechts wurden beschlossen?

Die wesentlichen Vereinfachungen und ihre Wirkungen im Überblick:

ÄnderungAuswirkung
Verzicht auf das VergaberechtNur noch anzuwenden, wenn gesetzlich vorgeschrieben
Verwendungsbestätigung statt VerwendungsnachweisFür kommunale Empfänger einfacher und weniger aufwendig
Standardisierte, elektronische AbwicklungSchnellere und effizientere Bearbeitung
Anhebung der Betragsgrenzen für baufachliche PrüfungenWeniger baufachliche Prüfungen nötig, vor allem bei Kommunen
Verlängerung der MittelverwendungsfristEin Monat mehr Zeit für die Umsetzung von Projekten
Wegfall der BelegvorlagepflichtPflicht zur Einreichung von Belegen entfällt (lediglich Aufbewahrungspflicht)
Erhöhung der WertgrenzenHöhere Bagatellgrenzen und Erleichterungen bei geringer finanzieller Bedeutung

Wie erfolgt die digitale Abwicklung der Fördermaßnahmen des Landes?

Die digitale Abwicklung der Fördermaßnahmen ermöglicht eine medienbruchfreie, standardisierte Bearbeitung von Förderanträgen: Die Anträge werden digital erfasst, bearbeitet, mit einem Förderbescheidabgeschlossen und revisionssicher archiviert. Gleichzeitig erfolgen die bilanzbuchhalterische Erfassung und die automatisierte Auszahlung der Förderbeträge. Den Antragstellenden wird ein bürgerfreundliches Online-Formular geboten, das papierlose Anträge ermöglicht und Daten direkt in das Rechnungswesen des Landes überträgt. Durch die Validierung der eingegebenen Informationen kann bereits im Online-Antragsprozess eine Vorprüfung der Fördervoraussetzungen erfolgen, was die Notwendigkeit für Rückfragen deutlich verringert. Es besteht für natürliche Personen die Möglichkeit, sich gegenüber der zuständigen Dienststelle über das Nutzerkonto BundID (zentrales Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen) oder für juristische Personen über das MUK (Mein-Unternehmenskonto) zu authentifizieren.

Bis 2026 wird die einheitliche Fördermittelbearbeitung schrittweise eingeführt. Bereits jetzt sind über 500 Förderprogramme aus zehn Ministerien und drei Regierungspräsidien angebunden. Nach Abschluss des Projekts sollen zwei Drittel aller Fördermaßnahmen und 94 Prozent aller Auszahlungen in Hessen mit Standardsystemen digital abgebildet werden. 

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