Hessisches Ministerium der Finanzen

Unabhängige Expertenkommission nimmt die Arbeit auf

Kommunale Expertise für die Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs.

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Einfacher und noch besser – das soll der Kommunale Finanzausgleich (KFA) werden. Dazu werden die aktuellen Regelungen überprüft. Neben der hierfür eingesetzten Arbeitsgruppe und dem Lenkungsausschuss wird ein jetzt ernanntes Expertengremium unabhängig und überparteilich seine beruflichen und fachlichen Kenntnisse in die Arbeit des Lenkungsausschusses und der Facharbeitsgruppe einfließen lassen. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und bin mir sicher, dass das Gremium mit seiner kommunalen und fachlichen Kenntnis zu modernen Strukturen beitragen wird“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden.

Professor Manfred Eibelshäuser, ehemaliger Präsident des Hessischen Rechnungshofs, ist Vorsitzender der Expertenkommission, die im Oktober ihre Arbeit aufgenommen hat: „Angesichts der unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten ist es sinnvoll, ein Gremium zu haben, das bei streitigen Punkten aufgrund seiner Erfahrungen vermitteln kann.“

Die Mitglieder der Expertenkommission sind:

  • Prof. Manfred Eibelshäuser –
    Präsident des Hessischen Rechnungshofs a.D.
  • Bertram Hilgen – Oberbürgermeister der Stadt Kassel a. D.
  • Brigitte Kram – Bürgermeisterin der Gemeinde Ebersburg a. D.
  • Wolfram Dette – Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar a.D.
  • Karin Schnick – Erste Stadträtin der Stadt Hattersheim a. D.

Grundsätzlich sollen alle wesentlichen Themen, die für den Kommunalen Finanzausgleich relevant sind, betrachtet und, dort wo notwendig, überarbeitet werden. Dazu gehören unter anderem die Bedarfsermittlung hinsichtlich der Mindestausstattung der Kommunen, die Ausgestaltung der Solidaritätsumlage, die Besonderen Finanzzuweisungen oder der Landesausgleichsstock.

Der Kommunale Finanzausgleich wurde nach den Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofs zum 1. Januar 2016 vollkommen neu geregelt. Bereits damals wurde vereinbart, dass der neue Kommunale Finanzausgleich nach einigen Jahren evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden soll. Die Evaluierung war zunächst durch die Corona-Pandemie unterbrochen worden. Seit Anfang 2022 wird sie fortgeführt und nun auch von der Expertenkommission begleitet. Die Evaluierung wird voraussichtlich noch das Jahr 2023 beanspruchen. Ein überarbeiteter Kommunaler Finanzausgleich könnte frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Bei der Evaluierung arbeiten wir auch eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammen und berücksichtigen die Erkenntnisse aus der Arbeit der Expertenkommission und der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften des Rechnungshofes“, erklärte der Minister. 

Das seit 2016 angewendete Bedarfsmodell des KFA ist ein hoch komplexes Rechenwerk. Es unterscheidet sich damit deutlich von dem vorher geltenden Steuerverbundmodell. Im Zuge der Evaluierung sollen mögliche Schwachstellen im bestehenden System benannt und Vorschläge zur Verbesserung gemacht werden.