Das Land befasst sich intensiv mit den von ihm genutzten Immobilien. Ein wichtiger Baustein der Immobilienstrategie war die Evaluierung der so genannten LEO-Immobilien, die das Land mietet. Die Gutachterinnen und Gutachter empfahlen für über 80 Prozent der LEO-Objekte, mit den Eigentümerinnen und Eigentümern Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, auf Kündigungsoptionen zu verzichten und/oder Mietverträge zu verlängern. Im Gegenzug sollten die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Modernisierungsinvestitionen bereit sein. In Einzelfällen kann auch ein Kauf der Immobilien durch das Land in Betracht kommen. Im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags informierte Finanzminister Michael Boddenberg heute über den aktuellen Stand: Das Land hat mit Eigentümern der LEO-Immobilien bereits zwei Absichtserklärungen unterzeichnet.
„Wir möchten gerne an sieben Standorten Mietverträge verlängern, sofern der Eigentümer die Gebäude auf Hessen-Standard energetisch saniert. Dazu zählen unter anderem ländlicher gelegene Behörden wie die Finanzämter in Korbach und Michelstadt, sowie die Amtsgerichte in Michelstadt und Friedberg. Der Hessen-Standard stellt höhere Ansprüche an die Energiebilanz von Gebäuden als entsprechende Vorgaben des Bundes. Wir möchten mit dem Bekenntnis zu diesen Standorten die Klimabilanz des Landes weiter verbessern und gleichzeitig ländliche Regionen als attraktiver Arbeitgeber unterstützen. Beide Ziele sind uns in unserer Immobilienstrategie besonders wichtig. Ich hoffe, dass wir im Laufe des Jahres mit dem Eigentümer hier zu verbindlichen Vereinbarungen kommen und freue mich, über dessen Bereitschaft und Interesse, im Sinne des Klimaschutzes zu investieren“, sagte Finanzminister Boddenberg.
Die zweite Absichtserklärung betrifft einen möglichen Erwerb eines Gebäudes in Kassel.
„Am alten Stadtschloss liegt der Hauptsitz des Regierungspräsidiums Kassel. Dieses Gebäude würden wir gerne für das Land erwerben. Mit der Eigentümerin haben wir dazu bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet. Das Land möchte das bislang angemietete Gebäude langfristig nutzen und selber in eine energetische Sanierung investieren. Bei dieser langfristigen Perspektive ist der Kauf für das Land wirtschaftlicher als die weitere Anmietung oder Alternativen an anderen Standorten in Kassel. Der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung unterstützt dieses Vorgehen. Auch hier hoffen wir, im Laufe des Jahres zu einem verbindlichen Abschluss zu kommen“, so Boddenberg.
„In beiden Fällen bitte ich um Verständnis, dass wir angesichts der noch laufenden Vertragsverhandlungen noch keine weiteren Details nennen können, auch um die gute Verhandlungsposition des Landes beizubehalten“, sagte Finanzminister Boddenberg.
„Wir entwickeln den Immobilienbestand des Landes strategisch sinnvoll und wirtschaftlich weiter. Für die LEO-Immobilien erkunden wir über diese beiden Absichtserklärungen hinaus weiter die Bereitschaft zur Investition in diejenigen Gebäude, die das Land langfristig nutzen will. Die Verhandlungsposition des Landes ist grundsätzlich als gut anzusehen. Für den Fall, dass Objekte nicht mehr mit wirtschaftlichem Aufwand in einen energetisch und funktional zeitgemäßen Zustand zu versetzen sind, sollen Kündigungs- und Abmietungsoptionen genutzt werden“, erläuterte der Finanzminister. „Zeitpunkt und Erkenntnisse der LEO-Evaluierung sind bestens geeignet, um die Immobilienstrategie des Landes weiterzuentwickeln, auch über die LEO-Gebäude hinaus. Sie lässt sich mit übergeordneten Zielsetzungen verbinden. Das Ziel eines klimaneutralen Hessens wird durch die angestrebte, auch energetische Modernisierung des Immobilienbestandes unterstützt. Dabei stehen auch die LEO-Standorte im ländlichen Raum im Fokus. Diese sollen erhalten und modernisiert werden, um so attraktive Arbeitsplätze auf dem Land weiter anbieten zu können. Parallel zur Modernisierung ist die Umsetzung moderner Bürokonzepte geplant, um attraktive Arbeitsplätze für junge Nachwuchskräfte zu schaffen. Damit soll die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber gestärkt werden, insbesondere angesichts des auch der Landesverwaltung bevorstehenden demographischen Wandels.“