Hessisches Ministerium der Finanzen

„Kommunen haben Herausforderungen gut gemeistert“

Die stabile finanzielle Lage der hessischen Kommunen hat sich im Jahr 2022 verfestigt.

Die hessischen Kommunen haben im vergangenen Jahr 2022 einen Gesamtüberschuss von mehr als 1,2 Milliarden Euro erzielt. Das gaben Hessens Innen- und Kommunalminister Peter Beuth und Finanzminister Michael Boddenberg in Wiesbaden bekannt. In den vergangenen Jahren betrug der Überschuss jeweils ebenfalls rund eine Milliarde Euro, wodurch die Rücklagen der Kommunen auf mehr als 7,5 Milliarden Euro angestiegen sind. Nach Übermittlung aller Daten aus den Kommunen an das Hessische Innenministerium, welches oberste Aufsichtsbehörde über die Haushalte der Landkreise, Städte und Gemeinden ist, konnten zudem knapp 98 Prozent aller hessischen Kommunen ihren Haushalt im Jahr 2022 ausgleichen.

„Unsere Kommunen sind weiterhin auf einem gesunden finanziellen Kurs und haben die Herausforderungen der vergangenen Jahre nachweislich gut gemeistert. Entgegen der Planungen, die von einem Defizit ausgingen, erzielten die hessischen Gemeinden, Landkreise und Städte auch dank erfreulicherweise gestiegener Gewerbesteuereinnahmen einen satten Überschuss. Wie in den vergangenen zwei Jahren überstiegen die Erträge die Aufwendungen damit um mehr als eine Milliarde Euro. Auch die hessischen Landkreise konnten trotz der nicht absehbaren finanziellen Aufwendungen für die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge einen Überschuss verbuchen. Insgesamt ist das eine höchst erfreuliche Entwicklung und der guten Haushaltsführung und -disziplin sowie den höheren Gewerbesteuereinnahmen zu verdanken. Das verantwortungsbewusste Haushalten unserer Städte, Gemeinden und Landkreise sowie die finanziellen Polster schaffen einen Puffer für kommende Herausforderungen und sind Garant einer generationengerechten Haushaltspolitik. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Kommunen häufig die erste Anlaufstelle und der direkte Bezugspunkt zum Staat. Deshalb ist der Hessischen Landesregierung das finanzielle Wohl unserer Kommunen auch in herausfordernden Zeiten sehr wichtig. So haben wir uns auch als Anwalt der Kommunen gegenüber dem Bund für eine Erhöhung der Mittel für die Flüchtlingshilfe eingesetzt. Wie in der Vergangenheit werden wir unseren Kommunen bei Herausforderungen auch künftig zielgerichtet unter die Arme greifen“, so Innen- und Kommunalminister Peter Beuth.

„Als Land stehen wir den hessischen Kommunen auch finanziell bei und schaffen damit die Grundlage für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung. Der Kommunale Finanzausgleich wächst seit Jahren stetig und erreicht dieses Jahr einen neuen Rekordwert. Auch künftig werden wir die Kommunen den Herausforderungen entsprechend finanziell unterstützen. So sorgen wir dafür, dass alle Kommunen ihre Aufgaben vor Ort erfolgreich bewältigen können, denn Planbarkeit und Verlässlichkeit sind in den aktuell herausfordernden Zeiten wichtiger denn je. Auch bei der Flüchtlingshilfe werden wir als Land unserer Verantwortung gerecht und unterstützen die Kommunen nach Kräften. 2022 und 2023 überweist das Land den Kommunen zusammen mehr als 1,5 Milliarden Euro. Das ist weitaus mehr als die zusammen 600 Millionen Euro, die der Bund im gleichen Zeitraum für die Flüchtlingshilfe des Landes und der Kommunen nach Hessen überweist“, so Finanzminister Michael Boddenberg.

98 Prozent der Kommunen erreichten Haushaltsausgleich

Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 sind die Kommunen von einem Defizit von 583 Millionen Euro ausgegangen. Das vorläufige ordentliche Ergebnis stellt somit eine Verbesserung um rund 1,83 Milliarden Euro dar. Die Gewerbesteuereinnahmen der hessischen Kommunen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 875 Millionen Euro auf 7,1 Milliarden Euro. Insgesamt konnten 383 Kommunen ihren Haushalt jahresbezogen ausgleichen. Von den verbleibenden 60 Kommunen haben 50 durch Rücklagen den Haushalt ausgeglichen. Lediglich zehn Kommunen (nur noch 2 Prozent) gelang dies nicht. Diese sind verpflichtet, in den Haushalten der Folgejahre die Defizite aus dem Jahr 2022 zu kompensieren.

Anzahl der Kommunen mit Rücklagen sowie die Rücklage pro Kopf steigen

Die positive Entwicklung macht sich auch bei den aus Überschüssen in den kommunalen Haushalten erwirtschafteten Rücklagen bemerkbar. Ende 2021 verfügten 412 Kommunen über Rücklagen aus ordentlichen Ergebnissen in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 verbessert sich dieser Wert um 1,2 Milliarden Euro auf rund 7,5 Milliarden Euro. Die Zahl der Kommunen, die über eine Rücklage im ordentlichen Ergebnis verfügen, steigt um 11 auf 425 Kommunen an. Neben der Anzahl der Rücklagen steigt auch die Rücklage pro Kopf. Etwa 24 Prozent der Kommunen verfügen über einen Rücklagenbestand von über 1.000 Euro pro Einwohner, 31 Prozent haben Rücklagen zwischen 500 bis 999 Euro und 27 Prozent zwischen 200 bis 499 Euro pro Einwohner. Lediglich 18 Kommunen (unter 5 Prozent) verfügen aktuell über keine Rücklagen.

Graphische Übersicht der Ergebnisrücklagen der hessischen Kommunen im Jahr 2022
Quelle: 2019-2020 Kommunal Data Hessen: FSB (Kash Jahresabschluss); 2021 und 2022 vorläufige Ist-Werte: Kommunal Data Hessen (Abfrage 30.04.)

Der Rücklagenbestand der kreisfreien Städte stieg um 25,23 Prozent an, insbesondere durch das Ergebnis der Stadt Frankfurt am Main; der der kreisangehörigen Kommunen stieg um 23,21 Prozent an. Die Landkreise konnten ihre Rücklagen um 5,3 Prozent erhöhen.

Land unterstützt Kommunen

Hessen leitete 2014 bei den finanzaufsichtlichen Vorgaben zur Haushaltsgenehmigung einen Paradigmenwechsel ein. Seither sind Städte, Landkreise und Gemeinden angehalten, generationengerecht den Haushaltsausgleich zu erreichen. Dies führte zu einer deutlichen Verbesserung der kommunalen Haushalte in Hessen. So erreichten in den Jahren 2010 bis 2015 im Durchschnitt nur etwa ein Drittel der hessischen Kommunen den Haushaltsausgleich. Weiterhin haben die besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Entschuldungsprogramme Kommunaler Schutzschirm und Hessenkasse und der ab dem Jahr 2016 veränderte Kommunale Finanzausgleich (KFA) zur nachhaltigen Reduzierung der Kreditverschuldung und Konsolidierung der kommunalen Haushalte beigetragen. 2022 lag der KFA bei mehr als 6,4 Milliarden Euro; 2023 erreicht er mit knapp 6,9 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert. Mit den Programmen des Kommunalen Schutzschirms (Volumen 3,2 Milliarden Euro) und der Hessenkasse (5 Milliarden Euro) wurden die Kommunen massiv mit Hilfe des Landes entschuldet. Diese Maßnahmen reduzierten die Kreditverschuldung nachhaltig und beförderten die Konsolidierung der kommunalen Haushalte. Allein die jährliche Zinsentlastung aus der Hessenkasse von rund 150 Millionen Euro erleichterte letztlich die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs für die Kommunen.

Unterstützung hessischer Kommunen durch das Land und den Bund:

  • Ab 2012: Kommunaler Schutzschirm: 3,2 Milliarden Euro für 100 Kommunen
  • 2015-2023: Kommunalinvestitionsprogramm (KIP): Programmvolumen KIP Kommunen 725 Millionen Euro, davon 317 Millionen Euro Bundesmittel
  • 2017-2025 Kommunalinvestitionsprogramm (KIP macht Schule!): Programmvolumen KIP macht Schule! 558 Millionen Euro, davon 330 Millionen Euro Bundesmittel
  • Ab 2018: Hessenkasse-Entschuldungsprogramm: 5 Milliarden Euro für 179 Kommunen
  • Ab 2019: Hessenkasse-Investitionsprogramm: 696 Millionen Euro für 257 Kommunen
  • Ab 2020: KIP und KIP macht Schule!: Pauschalauszahlung 290 Millionen Euro
  • 2020/2021/2022: Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise: 3 Milliarden Euro (inkl. Gewerbesteuerkompensation 2020 in Höhe von 660 Millionen Landesbeitrag)
  • 2023: Flüchtlingshilfe: 745 Millionen Euro, davon rund 178 Millionen weitergeleitete Bundesmittel

Hintergrund kommunale Finanzaufsicht

Die Aufsicht des Staates über die Gemeinden soll sicherstellen, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet und, dass im Rahmen der Gesetze erteilte Weisungen befolgt werden (§ 135 Satz 1 HGO). Die kommunale Finanzaufsicht achtet vor allem darauf, dass die Gemeinden den wichtigsten Grundsatz des Gemeindewirtschaftsrechts beachten: Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 92 HGO).

Die Finanzaufsicht ist, wie die gesamte Aufsichtsstruktur, in Hessen dreigliedrig aufgebaut (§ 136 HGO und § 54 HKO). Die Landratsämter der Landkreise sind für ihre kreisangehörigen Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern zuständig. Die Regierungspräsidenten sind direkt für die Landkreise und die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte) sowie für die kreisfreien Städte Kassel, Darmstadt und Offenbach zuständig. Das Hessische Ministerium des Innern und Sport ist Aufsichtsbehörde für die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden und Oberste Aufsicht für die übrigen Kommunen.

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