Durch das Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE wurden 179 Kommunen im Land um insgesamt fast fünf Milliarden Euro an Kassenkrediten entschuldet. Hünfelden ist nun die erste Kommune, die das Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE verlassen kann. Die Gemeinde hat ihren Eigenanteil gezahlt, die HESSENKASSE den Rest übernommen.
„Durch das Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE wurden Hünfelden rund 700.000 Euro an Kassenkrediten abgenommen und diese damit auf null gesetzt. Die Gemeinde Hünfelden ist raus aus dem Dispo und ihr Kontoauszug bei der HESSENKASSE somit ausgeglichen. Die politisch Verantwortlichen der Gemeinde haben mit der freiwilligen Teilnahme an der HESSENKASSE die historische Chance genutzt, Hünfelden von finanziellen Altlasten zu befreien und damit neue Gestaltungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven zu eröffnen“, gratulierte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute.
Der Finanzminister hat die so genannte Abrechnungsverfügung unterschrieben. Damit ist die offizielle Entlassung der Gemeinde aus dem Entschuldungsprogramm besiegelt. Hünfelden hatte Ende September die letzten Zahlungen an die HESSENKASSE geleistet. „Die HESSENKASSE ist ein in Deutschland einzigartiges Programm und damit für viele andere Bundesländer ein Vorbild. Die Corona-Krise hat die finanzielle Situation in den Kommunen nun leider erneut verschärft und das selbstverständlich nicht nur in Hessen. Aber auch dank der HESSENKASSE sehe ich hessische Kommunen grundsätzlich in der Lage, diese Krise besser zu bewältigen. Wer gestärkt in die Krise geht, kann sie besser bestehen“, sagte Boddenberg.
Hünfeldens Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer sagte: „Die Gemeinde Hünfelden hat an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE teilgenommen. Es konnten Kassenkredite in Höhe von 700.000 Euro abgelöst und 2019/2020 der Eigenanteil in Höhe von 350.000 Euro vollständig an die HESSENKASSE zurückgezahlt werden. Mit Unterstützung der HESSENKASSE war es der Gemeinde Hünfelden möglich, finanzielle Weichen neu zu stellen und den sich ständig verändernden und wachsenden Herausforderungen positiv und zukunftsorientiert entgegenzublicken.“
Hünfelden profitiert als eine von zehn Kommunen in Hessen über das Entschuldungsprogramm hinaus auch vom Investitionsprogramm der HESSENKASSE. „Möglich ist dies, da die Gemeinde bereits kurz vor der Teilnahme am Entschuldungsprogramm aus eigener Kraft massiv Kassenkredite abbaute und zwar von 2,5 Millionen Euro auf 700.000 Euro“, berichtete Boddenberg. Die HESSENKASSE hilft mit ihrem Investitionsprogramm Kommunen, die sparsam gewirtschaftet haben und trotz begrenzter Mittel ohne oder nahezu ohne Kassenkredite ausgekommen sind, wichtige Projekte anzupacken. „Rund 700 Millionen Euro können Hessens Kommunen dank der HESSENKASSE in die Infrastruktur vor Ort investieren. In Hünfelden sind es knapp 2,1 Millionen Euro“, erklärte Hessens Finanzminister.
Michael Boddenberg zog heute auch eine Zwischenbilanz zur HESSENKASSE: „Das Ziel, die hessischen Kommunen zu entschulden, wurde bereits erreicht. Ende des Jahres 2019 lag der Kassenkreditbestand der hessischen Kommunen bei nur noch 240 Millionen Euro. Damit hat die HESSENKASSE das Kassenkreditvolumen der hessischen Kommunen um 95 Prozent reduziert. Dabei haben wir fest im Blick, dass aktuell die Corona-Krise die Verantwortlichen vor Ort vor ganz neue und dringliche Herausforderungen stellt. Mit dem Corona-Kommunalpaket-Gesetz wurde deshalb allen am Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE teilnehmenden Kommunen eine hälftige Ratenpause für das Jahr 2020 gewährt. Damit konnte die Liquidität der Kommunen verstärkt werden, um ihnen zusätzliche Handlungsspielräume zu eröffnen. Den Kommunen stehen hierdurch insgesamt rund 61 Millionen Euro mehr zur Verfügung, so dass sich die durch uns eingeräumte Flexibilisierung bereits bewährt hat.“
Weiter bilanzierte der Minister: „Die Mehrheit der hessischen Kommunen, nämlich 257 Landkreise, Städte und Gemeinden, nimmt am Investitionsprogramm HESSENKASSE teil. Bislang konnten Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 306 Millionen Euro, und damit in Höhe von 44 Prozent des Investitionsvolumens, als förderfähig eingestuft werden.“