Hessens Finanzminister Michael Boddenberg

Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens Finanzminister fordert Stärkung ergänzender kapitalgedeckter Vorsorge

Boddenberg: „Wir brauchen endlich ein Gesetz zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge. Wir müssen die Rente dringend zukunftsfest machen. Und zwar heute. Nicht morgen.“

Mehrheit der Länder schließt sich im Finanzausschuss des Bundesrates der Forderung an.

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Es ist seit vielen Jahren eine der zentralen Forderungen Hessens an die Bundespolitik, die Finanzminister Michael Boddenberg im Finanzausschuss des Bundesrates heute einmal mehr erneuerte: „Wir müssen die Rente dringend zukunftsfest machen! Und zwar heute. Nicht morgen. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist in Deutschland nach wie vor unterentwickelt. Handelt die Politik nicht, werden viele Bürgerinnen und Bürger in einigen Jahren ihren Lebensstandard im Alter nicht halten können. Gleichzeitig droht immer mehr Menschen Altersarmut. Ich fordere deshalb, dass wir die zusätzliche Altersvorsorge attraktiver machen. Die Bundesregierung muss endlich, und zwar noch in dieser Legislaturperiode, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge vorlegen.“

Dieser Forderung Hessens schloss sich heute auch die Mehrheit der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder an. Finanzminister Boddenberg zeigte sich darüber erfreut: „Es besteht unter meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern Einigkeit darüber, dass die Politik beim Thema Altersvorsorge handeln muss und es herrscht mehrheitlich die Auffassung, dass die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge gestärkt werden muss. Sie ist ein wichtiger Schlüssel für eine stabile und auskömmliche Rente im Alter. Es ist eine elementare Aufgabe der Politik, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Ein Grund, warum Hessen seine Forderung erneuert: Derzeit laufen in Deutschland die notwendigen gesetzlichen Anpassungen für die europaweite Einführung des Paneuropäischen Privaten Pensionsproduktes (PEPP). Mit der PEPP-Verordnung hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen für ein EU-weites Produkt der privaten Altersvorsorge geschaffen.

Michael Boddenberg: „Die PEPP-Verordnung der Europäischen Union ist zwar ein klares Bekenntnis für ein wettbewerbsfähiges und verbraucherfreundliches kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt. Gleichwohl ist dadurch kein nennenswerter Schub für die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland zu erwarten, denn die Vorgaben, die die PEPP erfüllen müssen, weichen von denen für die staatliche Riester-Förderung ab.“ Der Minister weiter: „Gerade in Deutschland, das vom demografischen Wandel wie kaum ein anderes Land in Europa betroffen ist, bedarf es einer Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge.“

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland mehrere Konzepte – Hessen erarbeitete zum Beispiel das Konzept der Deutschland-Rente – vorgestellt, die sich zwar mitunter unterscheiden, aber die folgenden Eckpunkte gemein haben:

  • Änderung der Produktvorgaben, um einen höheren Aktienanteil und so auch Erträge im Nullzinsumfeld zu ermöglichen.
  • Schaffung eines Standardproduktes, das die Sparer bei verschiedenen Anbietern abschließen können. Dies ermöglicht eine Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Kosten.
  • Vereinfachung der staatlichen Förderung.
  • Erleichterter Zugang zum Produkt.

„Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder fordern, dass sich diese zentralen Bausteine im Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederfinden sollen. Die zahlreichen Gemeinsamkeiten könnten eine ausgesprochen sinnvolle Grundlage für die dringend notwendige Reform bilden“, so Hessen Finanzminister.

„So sehr sich auch die umlagefinanzierten Sicherungssysteme in Deutschland bewährt haben, stehen sie angesichts des demografischen Wandels doch vor großen Herausforderungen. Es ist seit langer Zeit bekannt, dass es einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge bedarf. Mit der Einführung einer staatlichen Förderung hat Deutschland schon kurz nach der Jahrtausendwende gehandelt, aber trotzdem den angestrebten Verbreitungsgrad bisher nicht erreicht. Nach nunmehr fast zwei Dekaden wird es Zeit, die gesammelten Erfahrungen in Verbesserungen umzusetzen. Als problematisch hat sich insbesondere die Komplexität der Produkte erwiesen. Dies macht sie schwer vergleichbar und teuer. Gleichzeitig stehen die derzeitigen Vorgaben einer Anlagestrategie im Wege, die auch im Nullzinsumfeld noch Rendite bringen könnte. Insbesondere hier muss die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf ansetzen“, erläuterte der Minister.

Die Hessische Landesregierung brachte bereits im März 2018 mit der Deutschland-Rente einen Antrag zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge in den Bundesrat ein. Finanzminister Boddenberg: „Die Deutschland-Rente ist ein cleveres Konzept, nicht nur um die Produkte und den Zugang dazu zu verbessern, sondern auch um die bestehenden Angebote durch den neu zu schaffenden Deutschlandfonds zu ergänzen. Einfach, günstig, renditestark und sicher: ein Standardprodukt für alle. Beim Deutschlandfonds gibt es die Deutschland-Rente zum Selbstkostenpreis, damit das Geld, das Bürger für ihre zusätzliche Altersvorsorge beiseitelegen, sicher vor überteuerten Angeboten ist. Dies sorgt für Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern und viele Bürgerinnen und Bürger vor Altersarmut zu schützen. Wir sind von unserem Konzept überzeugt und sind weiterhin gerne bereit, dieses in den anstehenden Reformprozess mit einzubringen. Wichtig ist jetzt, dass Bund und Länder gemeinsam handeln und die Rente zukunftsfest machen.“

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