„Als sich der Landtag 2021 mit dem Haushalt 2022 befasst hat, hatte Corona das Land noch fest im Griff. Diese tiefgreifende Krise hat alle öffentlichen Haushalte stark strapaziert. Der Landtag hat daher für 2022 eine haushaltsrechtliche Notsituation beschlossen und somit im Einklang mit der Schuldenbremse weitere Schulden ermöglicht, um die notwendigen Hilfen für die Menschen im Land gewährleisten zu können“, sagte der Finanzminister. „Hessen hat geholfen, die Hilfe hat gewirkt und bei Haushaltsverbesserungen von rund 3,9 Milliarden Euro kann man heute mit einigem Stolz sagen, dass wir keine Notfallkredite in Anspruch nehmen mussten. Die Schuldenbremse hat uns flexibel auf die Krise reagieren lassen. Jetzt gibt sie uns im Wesentlichen vor, wofür wir das Geld einsetzen können: keine neuen Schulden aufnehmen, alte abbauen und mit Rücklagen vorsorgen. Das ist gut und richtig. Die Schuldenbremse hat sich bewährt!“
2.1 Verzicht auf neue Schulden
„Im Haushalt 2022 waren ursprünglich 987 Millionen Euro neue Schulden vorgesehen. Auf diese krisenbedingte und von der Schuldenbremse gedeckte Neuverschuldung können wir verzichten“, erläuterte Boddenberg. „Hessen hat 2022 keine neuen Schulden gemacht, sondern ist mit dem vorhandenen Geld ausgekommen. Damit konnte Hessen seit 2016, von einem Jahr abgesehen, immer auf neue Schulden verzichten. Nur im ersten Jahr der Corona-Krise 2020 hat Hessen im Einklang mit der Schuldenbremse neue Schulden aufgenommen.“
2.2 Tilgung von alten Schulden
„2022 sind wir nicht nur ohne neue Schulden ausgekommen. Wir haben erneut 200 Millionen Euro alter Schulden getilgt. Nachdem das Schuldenmachen ein halbes Jahrhundert in Hessen fast selbstverständlich war, haben wir seit 2016 die Wende geschafft und mittlerweile 1 Milliarde Euro getilgt. Das ist umsichtige und solide Haushaltspolitik“, sagte Finanzminister Boddenberg.
2.3 Stärkung Konjunkturausgleichsrücklage
„Mit rund 1,7 Milliarden Euro stärken wir die Konjunkturausgleichsrücklage. Diese Rücklage müssen und wollen wir befüllen, wenn steuerbedingte Mehreinnahmen zu verzeichnen sind. Sie kann und darf nach Maßgabe der Schuldenbremse nicht genutzt werden, um politische Alltagswünsche zu erfüllen, sondern sie ist eine wichtige Krisenvorsorge. Zuletzt konnten wir im Corona-Krisenjahr 2020 auf diese Rücklage zurückgreifen und eine Milliarde Euro einsetzen, die wir in den wirtschaftlich besseren Vorjahren angespart hatten. Angesichts fortwährender Krisen tun wir gut daran, auch hier wieder für kommende Jahre vorzusorgen“, erklärte der Finanzminister.
2.4 Einzahlung auf das Alterssparbuch Hessen
„Wichtig ist mir weiterhin, auch die langfristigen Belastungen im Blick zu behalten. Auch 2022 haben wir daher zusätzliches Geld auf das Alterssparbuch Hessen überwiesen. Dort legen wir Geld an, das wir zur Teilabdeckung der zukünftigen Pensionsverpflichtungen des Landes benötigen. Einzahlungen von 177 Millionen Euro waren bereits im Haushalt vorgesehen. Dank der Haushaltsverbesserungen können wir diesen Betrag nun verdoppeln“, stellte Boddenberg fest.
2.5 Stärkung der weiteren Rücklagen des Landes
„Bereits jetzt wissen wir, dass im Jahr 2023 erhebliche Finanzierungsrisiken bestehen, etwa im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Landesanteil am neu berechneten Wohngeld. Zudem haben wir vom Bund im abgelaufenen Jahr finanzielle Mittel erhalten, die erst im laufenden Jahr abfließen. Das sind zwei wesentliche Gründe, warum wir die Rücklagen des Landes mit rund 760 Millionen Euro stärken. Das Geld ist weitestgehend gebunden“, sagte der Finanzminister.
„Das Haushaltsjahr 2022 ist ausgesprochen gut gelaufen. Wir nutzen es, um Schulden zu tilgen und vorzusorgen. Wie wichtig das ist, wird leider beim täglichen Blick in die Nachrichten klar: Russlands Krieg gegen die Ukraine, gestörte Lieferketten, Energie-Krise und Inflation sind leider nur einige Stichworte“, betonte Boddenberg.
3. Aktualisierter Ausblick auf den Doppelhaushalt 2023/2024
Finanzminister Boddenberg gab auch einen aktualisierten Ausblick auf den Doppelhaushalt 2023/2024. In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses werden die Änderungsanträge zum Haushalt beraten. Der Haushalt soll in der kommenden Woche im Plenum des Landtags beschlossen werden.
3.1 Veränderte Bedingungen seit Haushaltsaufstellung
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde im Sommer 2022 aufgestellt und im Herbst in den Hessischen Landtag eingebracht. Der Entwurf konnte daher viele Entwicklungen noch nicht abbilden: etwa die Auswirkungen des 3. Entlastungspakets der Bundesregierung in Folge des Ukraine-Kriegs, die von der Bundesregierung stark gesenkte Wachstumserwartungen für das laufende Jahr 2023 sowie die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung 2022.
„Als wir den Doppelhaushalt planten, ging der Bund für 2023 noch von einem Wirtschaftswachstum von 2,5 Prozent aus. Diese Erwartungen wurden dann auf minus 0,4 Prozent drastisch reduziert. Wir müssen daher angesichts anhaltender Krisenbedingungen von einer deutlich schlechteren wirtschaftlichen Entwicklung, gegebenenfalls weiteren staatlichen Hilfsangeboten und geringeren Steuereinnahmen ausgehen“, erläuterte Boddenberg.
Diese verschlechterten Aussichten vor allem für 2023 führen laut Schuldenbremse zu einer möglichen zulässigen konjunkturbedingten Neuverschuldung von rund 760 Millionen Euro im laufenden Jahr und rund 90 Millionen Euro 2024.
3.2 Entnahme aus der Konjunkturausgleichsrücklage
„Es mutet paradox an: 2022 lief trotz aller Bedenken aus Haushaltssicht sehr erfreulich, wir müssen aber angesichts anhaltender, sehr hoher gesamtwirtschaftlicher Risiken auch den Doppelhaushalt 2023/2024 im Krisen-Modus planen und anpassen. Die vergangenen Jahre zeigen aber deutlich, dass es richtig war, umsichtig und zurückhaltend zu planen. Wir konnten so kraftvoll helfen, wann immer es nötig war und gleichzeitig den Weg verantwortungsvoller und generationengerechter Haushaltspolitik mit Hilfe der Schuldenbremse einhalten“, erläuterte Boddenberg. „Wir können und wollen uns nicht darauf verlassen, dass es am Ende aus Haushaltssicht schon nicht so schlimm kommen wird, sondern wir müssen vorsorgen. Wir tragen auch bei den öffentlichen Haushalten eine große Verantwortung für dieses Land.“
„Weil wir die Haushaltsverbesserungen 2022 auch zur Stärkung der Konjunkturausgleichsrücklage einsetzen, können wir sie teilweise auch zur Finanzierung des Doppelhaushalts einsetzen. 2023 entnehmen wir der Rücklage rund 760 Millionen Euro, 2024 50 Millionen“, erläuterte Boddenberg. „2023 müssen wir somit nur 210 Millionen Euro neue Schulden aufnehmen, 2024 laut Plan gar keine.“
„Hessen geht somit gut gewappnet in die kommenden Jahre und ist auf die derzeit bekannten Herausforderungen vorbereitet. Das alles ist mit und dank der Schuldenbremse sowie einer vorausschauenden und im besten Sinne konservativen Haushaltspolitik möglich“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.