„Es ist so weit: Ab sofort können die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern die Einkommensteuererklärungen für 2022 bearbeiten. In den nächsten Wochen werden also bereits die ersten Bescheide verschickt“, erklärte Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Bis Ende Februar erfolgt in der Regel die elektronische Übermittlung der für die Finanzämter benötigten Daten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen. Im März werden den hessischen Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt können sie dann die Bearbeitung der Steuererklärungen starten.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen endet deutschlandweit in diesem Jahr am 2. Oktober, also etwa ein Monat früher als im vergangenen Jahr. Nachdem die Frist während der Corona-Pandemie nach hinten verschoben worden war, wird sie nun bis 2025 schrittweise wieder nach vorne verlegt – jedes Jahr um einen Monat. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung für 2022 von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, endet die Abgabefrist am 31. Juli 2024.
„Uns ist bewusst, dass sich viele Hessinnen und Hessen schon auf ihre Steuerbescheide freuen, schließlich können viele eine ordentliche Rückzahlung erwarten: Im vergangenen Jahr gab es durchschnittlich rund 731 Euro zurück. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der insgesamt über zwei Millionen Einkommensteuererklärungen konnte 2022 übrigens stabil gehalten werden – trotz der erheblichen Mehrbelastungen für die Finanzämter im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie und der Energie-Krise. Im Durchschnitt wurden die Erklärungen innerhalb von etwa 50 Tagen bearbeitet“, so Finanzminister Boddenberg, der dabei betonte: „Wichtiger als eine kurze Bearbeitungszeit sind aber natürlich Sorgfalt und Qualität bei der Bearbeitung der Erklärungen. Und im Einzelfall ist die Bearbeitungsdauer ohnehin abhängig von verschiedenen Faktoren und kann innerhalb normaler Parameter schwanken.“
„Was auf jeden Fall die Bearbeitung der Steuererklärung erleichtert und beschleunigt ist die elektronische Abgabe über ELSTER. Von dieser bequemen und sicheren Möglichkeit wurde 2022 in Hessen bei der Einkommensteuer in fast vier von fünf Fällen Gebrauch gemacht. Dabei begleiten wir die Bürgerinnen und Bürger mit einem umfassenden Service-Angebot, das Termine vor Ort im Finanzamt in aller Regel überflüssig macht. Gerade im vergangenen Jahr wurden die vielen telefonischen und digitalen Informations- und Unterstützungsangebote auch wegen der Grundsteuerreform intensiv genutzt. Über drei Millionen Anrufe bei den Finanzservicestellen der Finanzämter, rund 300.000 Anrufe bei der hessenweiten Servicehotline für allgemeine Steuer-Fragen und Fragen zu ELSTER, mehr als 32.000 online gebuchte Telefon-Termine und etwa 3,6 Millionen Besuche beim digitalen Finanzamt im Internet: Für den Bürgerservice in Hessens Finanzämtern war 2022 ein Rekordjahr, das dank guter Vorbereitung auch zu einem Erfolgsjahr wurde“, freute sich Minister Boddenberg.