FInanzminister Lorz steht neben Manfred Schultheis in einer Produktionshalle, beide lächeln. Im Hintergrund sind Maschinen zu sehen.

Hessisches Ministerium der Finanzen

„Nachhaltigkeitsberichterstattung muss für Unternehmen handhabbar und unbürokratisch sein"

Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz besucht während seiner ersten Sommerreise als Finanzminister die Firma VIBRA in Offenbach und informiert sich bei den Geschäftsführern Manfred und Winfried Schultheis über die zunehmende Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Egal, ob Bankkredit oder Versicherung: Wie teuer diese für ein Unternehmen werden, hängt zunehmend davon ab, wie nachhaltig sie sind. Hierfür brauchen Banken und Versicherer Informationen über die Nachhaltigkeit des Unternehmens. Hinzu kommt: In Brüssel wurden für große Unternehmen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Die Krux: In der Lieferkette fragen die großen Unternehmen für ihre eigene Berichterstattung Daten von den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. KMU sind daher von verschiedenen Seiten gefordert, Daten über ihre Nachhaltigkeit zu ermitteln und weiterzugeben. Das kostet beträchtliche Arbeitszeit. Die Landesregierung setzt sich deshalb in Berlin und Brüssel für handhabbare Lösungen insbesondere für diese Unternehmen ein. Wichtig sind für sie praktikable Standards mit einer breiten Akzeptanz bei Lieferanten, Abnehmern und Fremdkapitalgebern.“

Fragen und Antworten:

Die EU-Standards gelten für große Unternehmen, die aber auf Daten aus ihrer Lieferkette und damit von KMU angewiesen sind. Derzeit werden in Brüssel ergänzend Standards für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere freiwillige Standards (voluntary SME Standard = VSME-Standard) entwickelt mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU zu vereinfachen.

Die EU-Kommission hat den VSME-Standard bei ihrem Expertengremium (EFRAG) in Auftrag gegeben. In diesem Entwurf wird ein vereinfachtes Berichterstattungsinstrument vorgeschlagen, das nicht börsennotierte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen soll, auf Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen effizient und angemessen zu antworten. Die Zahl der unkoordinierten Anfragen, die KMU erhalten, soll dadurch reduziert werden. Darüber hinaus soll der Entwurf dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen zu harmonisieren.

Das Expertengremium (EFRAG) hatte seinen Entwurf des VSME-Standards bis Mai 2024 zur Konsultation gestellt. Mit einer überarbeiteten Fassung des Entwurfs wird Ende dieses Jahres gerechnet. Danach ist die EU-Kommission gefordert, den Entwurf, gegebenenfalls mit Anpassungen, zu verabschieden.