Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz am Rednerpult im Bundesrat.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Milliardenschwere Unterstützung der Wirtschaft rechtssicher erhalten

2025 startet die neue Grundsteuer. Um eine Gleichbehandlung für Unternehmen zu sichern, muss das Gewerbesteuergesetz angepasst werden. Dafür setzt sich Hessen im Finanzausschuss des Bundesrates ein.

2025 startet die neue Grundsteuer. Damit Grundstücke von Unternehmen bundesweit steuerlich gleichbehandelt werden, muss auch noch das Gewerbesteuergesetz angepasst werden. Ausgaben für die Grundsteuer können sich Unternehmen bei der Gewerbesteuer anrechnen lassen. Es geht um mehrere Milliarden Euro. Hessen setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates am Donnerstag für eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 ein. 

Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Bei Unternehmen wird die Grundsteuer auf eigene Betriebsgrundstücke bei der Gewerbesteuer pauschal vom steuerpflichtigen Gewerbeertrag abgezogen, um eine Doppelbelastung der Immobilien mit Grund- und Gewerbesteuer abzumildern. Diese Unterstützung für unsere Wirtschaft ist wichtig. Sie soll es weiterhin geben, muss aber auch künftig für alle gelten und rechtssicher sein. Bevor die neue Grundsteuer 2025 in Kraft tritt, muss der Bund daher auch bei der Gewerbesteuer handeln, sonst sind diese Entlastungen von mehreren Milliarden Euro für hunderttausende Unternehmen in Gefahr. Alle Länder haben hier ein Problem, für das wir gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben. Mit unserem Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats möchten wir diese gewerbesteuerliche Entlastung unserer Wirtschaft aufrechterhalten.“ 

Fragen und Antworten

Die Anpassung des Gewerbesteuergesetzes vor Beginn der neuen Grundsteuer ist wichtig, damit Betriebsgrundstücke in allen Bundesländern gewerbesteuerlich gleichbehandelt werden. Deshalb muss noch eine für die Unternehmen wichtige Gesetzesänderung erfolgen, nämlich die Anpassung des Paragraphen 9 Nummer 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes. Mit dieser Vorschrift wird seit jeher die grundsteuerliche Belastung von Betriebsgrundstücken bei der Gewerbesteuer in Form einer Kürzung berücksichtigt. 

Derzeit wird die pauschale Kürzung nach den Einheitswerten der Betriebsgrundstücke bemessen, die aber Ende 2024 mit der alten Grundsteuer wegfallen. Deshalb stellte das Grundsteuerreformgesetz 2019 des Bundes die Berechnungsbasis ab 2025 auf die neuen Grundsteuerwerte um. Damals war aber nicht abzusehen, welche Länder vom Bundesmodell abweichen und eigene Wege zur Grundsteuer einschlagen würden. Für Betriebsgrundstücke in Ländern mit eigenen Grundsteuergesetzen und ohne Grundsteuerwerte wird diese neue Berechnungsweise der Kürzung der Gewerbesteuer ab 2025 ins Leere laufen. Das betrifft dann auch Betriebe in Bundesmodell-Ländern, soweit sie Grundbesitz in den Abweichungsländern haben. Mit dem Änderungsantrag soll die Kürzung so angepasst werden, dass sie für Grundstücke in allen Ländern passt.

Die Lösung ist einfach: Gekürzt wird künftig um die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den betrieblichen Grundbesitz. Die neue Kürzungsbasis „Grundsteuer“ liegt in ganz Deutschland vor, egal ob sie nach dem Bundesmodell oder nach abweichendem Landesrecht erhoben wird.

Die Regelungen des bundesweiten Gewerbesteuergesetzes müssen alle Gewerbebetriebe in ganz Deutschland erreichen: Auch für Betriebsgrundstücke in Abweichungsländern muss es die Kürzung geben. Der bisherige Gesetzeswortlaut stellt dies jedoch nicht sicher, da er die Kürzung nach den zukünftig nicht in allen Bundesländern vorliegenden Grundsteuerwerten bemisst. Der Bundesgesetzgeber muss reagieren, um die gleichheitsgerechte und verfassungskonforme Anwendung der Regelung bei allen zu gewährleisten. Andernfalls wäre die Vorschrift insgesamt in Gefahr – und damit eine milliardenschwere Entlastung für hunderttausende Betriebe in ganz Deutschland.

Nach der aktuellen Gewerbesteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes haben für 2019 – neuere Daten liegen noch nicht vor – bundesweit etwa 250.000 Gewerbebetriebe Kürzungsbeträge von insgesamt 2,3 Milliarden Euro für ihren eigenbetrieblichen Grundbesitz beansprucht. Ihre Gewerbesteuer wurde durch die Kürzung gemindert. Insgesamt gibt es etwa vier Millionen Gewerbebetriebe in Deutschland.

Jahressteuergesetze werden jährlich erlassen, um Veränderungen und Anpassungen im Steuerrecht vorzunehmen. Ziel ist, die bestehenden Steuergesetze zu aktualisieren und an sich ändernde wirtschaftliche und politische Bedingungen anzupassen. Die Länder wirken über den Bundesrat daran mit.

Schlagworte zum Thema