2025 startet die neue Grundsteuer. Damit Grundstücke von Unternehmen bundesweit steuerlich gleichbehandelt werden, muss auch noch das Gewerbesteuergesetz angepasst werden. Ausgaben für die Grundsteuer können sich Unternehmen bei der Gewerbesteuer anrechnen lassen. Es geht um mehrere Milliarden Euro. Hessen setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates am Donnerstag für eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 ein.
Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Bei Unternehmen wird die Grundsteuer auf eigene Betriebsgrundstücke bei der Gewerbesteuer pauschal vom steuerpflichtigen Gewerbeertrag abgezogen, um eine Doppelbelastung der Immobilien mit Grund- und Gewerbesteuer abzumildern. Diese Unterstützung für unsere Wirtschaft ist wichtig. Sie soll es weiterhin geben, muss aber auch künftig für alle gelten und rechtssicher sein. Bevor die neue Grundsteuer 2025 in Kraft tritt, muss der Bund daher auch bei der Gewerbesteuer handeln, sonst sind diese Entlastungen von mehreren Milliarden Euro für hunderttausende Unternehmen in Gefahr. Alle Länder haben hier ein Problem, für das wir gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben. Mit unserem Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats möchten wir diese gewerbesteuerliche Entlastung unserer Wirtschaft aufrechterhalten.“