Hessisches Ministerium der Finanzen

Mehr Klarheit, weniger Bürokratie: Hessen will KI-Aufsicht im Finanzsektor vereinfachen

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat heute dem Antrag Hessens zur klaren und effizienten Regelung für die Aufsicht über künstliche Intelligenz in der Finanzbranche zugestimmt.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine geteilte Aufsicht sowohl bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch bei der Bundesnetzagentur für von der BaFin beaufsichtigte Unternehmen vor. Hessen schlägt vor, nur die BaFin damit zu betrauen – für mehr Rechtssicherheit, weniger Doppelstrukturen und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Künstliche Intelligenz ist ein zentraler Innovationstreiber für die Finanzbranche. Doch wer KI einsetzt, braucht klare Regeln – und eine klare Zuständigkeit. Mit der geplanten Aufteilung zwischen BaFin und Bundesnetzagentur schaffen wir nur neue Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Das können wir besser.“

„Die BaFin kennt die Finanzbranche, sie kennt die Risiken – und sie hat bereits Erfahrung mit KI in der Aufsicht. Warum also künstlich zwischen direktem und indirektem Zusammenhang unterscheiden? Das ist praxisfremd und schadet am Ende den Unternehmen, die wir eigentlich stärken wollen.“

„Unser Antrag ist ein Signal für mehr Pragmatismus: Eine Behörde, eine Ansprechpartnerin, klare Verantwortlichkeiten. So bleibt Deutschland auch international attraktiv für Finanzinnovationen.“

 

Fragen und Antworten:

Was plant die Bundesregierung aktuell?

Der Gesetzentwurf zur EU-KI-Verordnung sieht vor, dass die BaFin nur für KI-Systeme zuständig ist, die in direktem Zusammenhang mit einer beaufsichtigten Finanztätigkeit stehen – etwa bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Für alle anderen KI-Anwendungen, etwa im Risikomanagement oder im Personalwesen, wäre stattdessen die Bundesnetzagentur zuständig.

Welche Punkte sieht Hessen kritisch?

Die Abgrenzung zwischen „direktem“ und „indirektem“ Zusammenhang ist in der Praxis oft unklar. Ein KI-System im Risikomanagement könnte sowohl „direkt“, weil es Kreditrisiken bewertet, als auch „indirekt“, weil es interne Prozesse optimiert, mit der Finanztätigkeit zusammenhängen. Zudem ist die Abgrenzung oft schwierig, der Anwendungsbereich der Systeme kann sich mit dem Fortschritt der Technologie noch verändern. Finanzinstitute brauchen hier Planungs- und Rechtssicherheit, aber keine juristischen Grauzonen. Finanzinstituten muss klar sein, an welche Behörde sie sich im einzelnen Fall wenden müssen.

Zwei zuständige Behörden bedeuten Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie, die Zeit und Geld kosten. Im internationalen Vergleich verursachen Doppelstrukturen außerdem einen Wettbewerbsnachteil, denn ein Behördendschungel ist kein Aushängeschild für den Finanzstandort Deutschland.

Die BaFin hat auch bereits KI-spezifische Aufsichtsstandards etabliert. Deshalb sollte diese Expertise gebündelt werden.

Was fordert Hessen konkret?

Hessen setzt sich dafür ein, dass die BaFin für alle KI-Systeme in den von ihr beaufsichtigten Unternehmen zuständig ist – unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt mit der Finanztätigkeit verknüpft sind. Die Finanzbranche fordert seit Langem eine sektorspezifische Aufsicht durch die BaFin. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft sieht in der aktuellen Regelung Abgrenzungsschwierigkeiten und plädiert für eine klare Zuständigkeit.

Die Finanzinstitute hätten dann mit der BaFin einen zentralen Ansprechpartner für alle KI-Fragen. Das spart Zeit, reduziert Kosten und vermeidet widersprüchliche Vorgaben. 

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