Das Land Hessen tauscht ein Waldgrundstück und bringt damit die UNESCO-Welterbe-Nominierung der Keltenwelt am Glauberg voran. Das hat der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags heute beschlossen. Demnach soll das Gebiet „Enzheimer Kopf“ in der Gemarkung Lindheim in den Besitz des Landes übergehen. Der „Enzheimer Kopf“, ein rund 46 Hektar großes Waldgebiet im Süden der Keltenwelt am Glauberg, würde künftig in der Kernzone der Welterbestätte liegen. Für die Nominierung ist die Überführung dieser Fläche in Landeseigentum von strategischer Bedeutung. Der Eigentümer des „Enzheimer Kopfes“ bekommt im Gegenzug eine wertgleiche Waldfläche in der Gemarkung Bobenhausen im Wetteraukreis. Die frühkeltischen Fürstensitze in Hessen und Baden-Württemberg wurden 2024 in die deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe aufgenommen.
Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels erklärt: „Der Glauberg ist einer der bedeutendsten archäologischen Fundstellen der keltisch geprägten Eisenzeit in Europa. Der gemeinsame Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg zur Eintragung des Glaubergs und der Heuneburg an der Donau als UNESCO-Weltkulturerbe ist auf gutem Weg. Für eine aussichtsreiche Nominierung müssen nationale Schutzinstrumente und ein umfassender Managementplan erstellt werden. Staatliches Eigentum an der Kernzone stärkt die Glaubwürdigkeit des Schutzkonzepts, weil wir so den langfristigen Schutz der Stätte absichern und beeinflussen können. Ich bin dem Eigentümer des Enzheimer Kopfes, Dr. Claus Fischer, für den unkomplizierten Grundstückstausch sehr dankbar und danke allen Beteiligten für die rasche Umsetzung.“
Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz sagt: „Mit dem Tausch machen wir einen weiteren bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Aufnahme der Keltenwelt am Glauberg in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes. Die Flächenerweiterung am Glauberg unterstreicht den Anspruch des Landes, diesen einzigartigen Ort mit seinen archäologischen Fundstellen als Welterbestätte von internationaler Bedeutung anerkennen zu lassen und für kommende Generationen zu bewahren. Toll, dass Land und privater Waldbesitzer hier so gut zusammenarbeiten – der Kultur und Natur unserer Heimat verpflichtet.“
Forst- und Heimatminister Ingmar Jung sagt: „Als Hessisches Heimatministerium freuen wir uns, die Keltenwelt am Glauberg als wichtigen Teil unserer Heimatgeschichte zu unterstützen und dazu beizutragen, die Unesco-Welterbe-Nominierung weiter voranzubringen. Wir sind allen beteiligten Akteuren dankbar, dass in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst ein wertgleicher Grundstückstausch erzielt werden konnte.“
Der „Enzheimer Kopf“ ist Teil des Privatwaldes Finkenloch und gehört Dr. Claus Fischer. Er liegt zwischen den Ortschaften Düdelsheim, Lindheim, Heegheim und Glauburg. Zum Tausch stellt das Land Hessen eine vergleichbare Staatswaldfläche des Forstamtes Nidda zur Verfügung, was einen nahezu wertgleichen Tausch der Waldflächen ermöglicht. Dr. Fischer kann somit ein Waldgebiet in seinem Eigentum arrondieren.
Bis zur Entscheidung der UNESCO, ob die Stätten in Baden-Württemberg und Hessen gemeinsam ins Welterbeverzeichnis aufgenommen werden, dauert es jedoch noch: Nominierungen müssen mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie bei der UNESCO als Welterbeanträge eingereicht werden können. Dem schließt sich ein vorgegebenes mehrjähriges Auswahlverfahren an.