Schriftzug "Landtag" über dem Eingangsbereich des hessischen Landtags.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs abgeschlossen

Die Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ist abgeschlossen. Änderungen, auf die sich Land und Kommunen dem Grunde nach einigen konnten, wurden heute erstmals im Hessischen Landtag beraten.

Der KFA wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiter stabilisiert und vereinfacht. Er steigt 2026 auf mehr als 7,4 Milliarden Euro, 2027 auf über 7,5 Milliarden Euro. Die Zuwächse liegen über der bisherigen Finanzplanung des Landes. 

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Land und Kommunen haben in den vergangenen Jahren intensiv und vertrauensvoll bei der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs zusammengearbeitet. Wir haben nun als Gesetzentwurf eingebracht, worauf wir uns mit den Kommunalen Spitzenverbänden als Ergebnis der Evaluierung geeinigt haben.“

„Jeder einzelne Partner hätte sich noch andere Änderungen vorstellen können, aber als Gesetzentwurf eingebracht werden nur die Punkte, die bei der abschließenden Sitzung des Lenkungsausschusses zur Evaluierung des KFA mit den Spitzen aus Kommunen und dem Land geeint wurden.“

„Kritik der Kommunalen Spitzenverbände an der ihnen oftmals vom Bund übertragenen Aufgabenfülle ohne adäquaten finanziellen Ausgleich teilt das Land. Gemeinsam mit dem Kommunen arbeiten wir derzeit eng am Zukunftspakt. Dabei geht es darum, Standards und Bürokratie abzubauen, die Kommunen zu entlasten und finanziell zu unterstützen. Hierzu sind wir im guten Austausch und tun, was uns in Hessen möglich ist.“

„Die Evaluierung des KFA war nicht nur geboten, sondern auch richtig und wichtig. Als Ergebnis kann man festhalten, dass die mit dem KFA2016 vollzogene Reform und die bereits im Zuge der Corona-Krise vorgenommenen Anpassungen grundsätzlich gut waren. Der KFA muss daher nun nicht neu erfunden werden.“

„Während der Corona-Krise hat das Land zugunsten der Kommunen Festbeträge für den KFA eingeführt. Das hat in den Jahren 2021 bis 2024 ganz erheblich zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen beigetragen und die Planungssicherheit für die Kommunen erhöht.  Angesichts der anhaltend hohen geopolitischen Spannungen und den daraus resultierenden gesamtwirtschaftlichen Risiken bestimmt das Land – wie 2025 – auch 2026 und 2027 die Höhe des KFA mit Festbeträgen.“

„Trotz der nochmals verschlechterten finanzpolitischen Rahmenbedingungen steht das Land zu seiner finanziellen Verantwortung gegenüber den Kommunen. Die Festbeträge für 2026 und 2027 erhöhen sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung. 2026 wächst der KFA gegenüber der Finanzplanung um weitere 135 Millionen Euro auf 7,405 Milliarden Euro. 2027 steigt der KFA auf 7,532 Milliarden Euro. Das sind nochmals 112 Millionen Euro mehr als geplant.“

Fragen und Antworten

Die Kommunen – also die Gemeinden, Städte und Landkreise – erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben neben ihren eigenen Einnahmen auch Geld vom Land über den Kommunalen Finanzausgleich. Die Höhe des KFA wird jährlich ermittelt und trägt dazu bei, die Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Kommunen auszugleichen. Im laufenden Jahr erhalten die Kommunen erstmals über sieben Milliarden Euro: 7,13 Milliarden Euro. 

Neben dem KFA unterstützt das Land die 442 Kommunen in Hessen mit zahlreichen Investitions-, Förder- und Entschuldungsprogrammen. Insgesamt flossen 2024 außerhalb des KFA weitere rund 4,6 Milliarden Euro an die hessischen Kommunen.

Der KFA ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, auf nunmehr über sieben Milliarden Euro für 2025. Auch in den Jahren der Corona-Krise, die einbrechende Steuereinnahmen brachte, hat das Land die Kommunen gestützt und den KFA weiter steigen lassen. Die folgende Grafik gibt einen Überblick auf das stetige Wachstum des KFA in den vergangenen Jahren:

In den vergangenen Jahren haben in verschiedenen Formaten Fachleute und Spitzenvertreter von Land und Kommunen in über 30 Sitzungen über die Evaluierung beraten. Auch unabhängige Experten waren eingebunden. Darüber hinaus wurde die Evaluierung wissenschaftlich begleitet.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird nun im Hessischen Landtag beraten. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.