Ein Häuschen oder eine Wohnung für sich oder die eigene Familie. Ein Traum, den sich viele Menschen in unserem Land erfüllen möchten. Angesichts gestiegener Zinsen und hoher Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele aber schwierig geworden. Die Landesregierung hat das Versprechen gegeben, mit dem Hessengeld beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien zu helfen. Heute hat das Kabinett in einer auswärtigen Sitzung im Neubaugebiet „Am Hainweg“ in Wiesbaden-Nordenstadt Eckpunkte des Hessengelds beschlossen. Es gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024. Die ersten Auszahlungen sollen noch im Herbst 2024 erfolgen.
Zitat Ministerpräsident Boris Rhein:
„Mit dem Hessengeld lösen wir ein Versprechen ein. Ein Versprechen für Familien und für alle, deren Traum von den eigenen vier Wänden wegen gestiegener Baukosten und Zinsen in die Ferne gerückt ist. Das Ziel vom Eigenheim muss für viele Menschen in Hessen erreichbar und machbar bleiben. Deshalb möchten wir alle künftigen Immobilienbesitzer, aber vor allem unsere Familien in Hessen, unterstützen. Dieses Ziel haben wir als Landesregierung in unserem Sofort-Programm ,11+1 für Hessen‘ verankert und setzen es jetzt um.“
Zitat Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori:
„Die eigenen vier Wände bieten Sicherheit, auch soziale Sicherheit. Ein bezahlbares Zuhause ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und das Hessengeld ist dabei ein wichtiger Baustein. Ob Familien, Paare oder Alleinstehende: Wer in Hessen eine Wohnung oder gar ein Haus für die eigene Nutzung kaufen oder bauen möchte, dem greifen wir unter die Arme, indem wir mit dem Hessengeld die Kaufnebenkosten deutlich senken. Davon geht auch ein klares Signal an die Hessische Bauwirtschaft und das Handwerk aus: Wir wollen bauen.“
Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Die eigenen vier Wände sind eine Investition in die Zukunft, sie bilden oft die Grundlage für die eigene Altersvorsorge und schaffen damit ein Stück Sicherheit und Identität. Diesen Traum vom Eigenheim unterstützen wir und setzen uns deshalb beim Bund dafür ein, dass die Länder eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen können. Bis der Bund diese Voraussetzungen schafft, helfen wir mit dem Hessengeld.“
Hinweis
Hessengeld
Fortlaufend aktualisierte Fragen und Antworten
Die untenstehenden Fragen und Antworten sind vom 22. April 2024. Die aktualisierte Fassung finden Sie unter diesem Link.
Die Landesregierung hat mit dem Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, sie beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Sie sollen bei den Kaufnebenkosten entlastet werden. Dieses Versprechen löst die Landesregierung mit dem Hessengeld ein.
Was hat die Grunderwerbsteuer mit dem Hessengeld zu tun?
Damit das Ziel von den eigenen vier Wänden für die gesellschaftliche Mitte erreichbar bleibt, muss auch der Gesetzgeber geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Deshalb setzt Hessen sich beim Bund dafür ein, den Ländern die Möglichkeit zu geben, eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen zu können. Leider waren diese Bemühungen auf Bundesebene bislang nicht erfolgreich. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und ist Teil der Kaufnebenkosten.
Bis die Voraussetzungen bundesweit geschaffen sind, hilft Hessen mit dem Hessengeld für das erste selbstgenutzte Eigenheim mit je 10.000 Euro für bis zu zwei Käufer und 5.000 Euro pro Kind. Es wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt. Davon erfasst sind auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die sie gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben.
Ab wann steht das Hessengeld zur Verfügung?
Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt worden sind. Nach dem Beschluss der Eckpunkte des Hessengeldes durch das Hessische Kabinett heute am 22. April sollen bis zum Sommer alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden. Zudem sind die Voraussetzungen für eine weitgehend digitale Bearbeitung zu schaffen. Im Herbst sollen dann die ersten Anträge gestellt werden können. Ziel ist es, noch in diesem Jahr das erste Hessengeld auszuzahlen. Das ist bei einem Projekt dieser Größe ambitioniert.
Wie viele Anträge werden erwartet?
Genaue Zahlen, wie viele Ersterwerbe von Wohneigentum in Hessen jedes Jahr die Kriterien für das Hessengeld erfüllen, werden nicht statistisch erhoben. Für die Planung muss die Landesregierung daher mit Annahmen arbeiten. Derzeit geht sie davon aus, dass rund 23.000 Erwerbsvorgänge pro Jahr relevant für das Hessengeld sein könnten.
Warum gilt das Hessengeld rückwirkend ab dem 1. März?
Die Landesregierung hat am 23. Februar das Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ beschlossen. Der nächste Monatserste war der 1. März. Mit dem aus heutiger Sicht rückwirkenden Termin 1. März sollen möglichst viele Käuferinnen und Käufer unterstützt werden. So muss niemand den Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks aufschieben, weil unklar ist, ab wann das Hessengeld gewährt wird.
Welcher Stichtag gilt für die Beantragung des Hessengeldes?
Entscheidend für die Beantragung des Hessengeldes ist das Datum des Kaufvertrages. Hier ist der Stichtag für eine Förderung der 1. März 2024.
Was sind die Voraussetzungen, um das Hessengeld zu bekommen?
Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, wenn sie in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Was sind die Förderkonditionen?
Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (max. 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Einzureichen sind im Wesentlichen die Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. Das Antragsverfahren wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen laufen. Noch können dort allerdings keine Anträge gestellt werden; dies ist auch nicht nötig.
Was muss ich tun, wenn ich nach dem 1. März in Hessen erstmals Wohneigentum zur eigenen Nutzung erworben habe?
Die Landesregierung hat innerhalb kürzester Zeit die inhaltlichen Eckpunkte des Hessengeldes beschlossen. Die Umsetzung benötigt allerdings noch etwas Zeit. Anträge sollen aber schon ab Herbst möglich sein. Käuferinnen und Käufer müssen also aktuell nichts unternehmen, aber auch keine Sorge haben, dass Ansprüche verfallen. Formulare wie die Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie die Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten liegen noch nicht vor. Wer ab Herbst einen Antrag auf Hessengeld stellen möchte, kann sich allerdings schon notieren, dass dann vor allem Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis und der notariell beurkundete Kaufvertrag benötigt werden.
Wo kann ich mich informieren?
Alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Sie unter www.hessengeld.de. Allgemeine Verständnisfragen können gerichtet werden an hessengeld@hmdf.hessen.de. Bitte keine Unterlagen einreichen. Nach dem heutigen Beschluss des Hessischen Kabinetts vom 22. April dürfte es aber bis zum Sommer dauern, bis weitere, für die Beantragung des Hessengeldes ab Herbst relevante Informationen vorliegen.