Entlastung hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer
„Mit dem Hessengeld unterstützt die Landesregierung Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss“, sagte Finanzminister Lorz und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann. Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine
E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital. Und wir haben vorgesorgt: Für alle Hessengeld-Empfänger ist genug Geld vorhanden, ein Windhundprinzip ist bei der Antragstellung nicht notwendig“.
Mit der Einführung des Hessengelds werden Hessinnen und Hessen künftig hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie wird sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließt auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden.
Anträge digital stellen
Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der Sprecher der Geschäftsführung der WIBank, Gottfried Milde, sagte: „Seit unserem Bestehen gehört die Umsetzung der förderpolitischen Ziele unserer Landesregierung zu den zentralen Aufgaben der WIBank. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei seit Jahren auf der Bereitstellung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Es freut uns sehr, dass wir neben dem erfolgreichen, zinsgünstigen Hessen-Darlehen nun mit dem Hessengeld ein weiteres, attraktives Förderprogramm für den Erwerb eines Eigenheims bereitstellen können.“