Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Wichtige Bauprojekte umsetzen und so die Zukunft unserer Schulen sichern: Das können die Schulträgerkommunen dank erneut 41 Millionen Euro Schulbaudarlehen. Der Hessische Investitionsfonds macht es möglich. Die Konditionen sind attraktiv und die Zinssätze vergleichsweise günstig. Das macht die Schulbaudarlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds so beliebt. Entsprechend haben bei der Bedarfsabfrage vorab fast alle berechtigten Kommunen angekündigt, das Darlehen in Anspruch nehmen zu wollen.“
„Wir stärken die Eigenverantwortung vor Ort: In unseren Kommunen weiß man am besten, welche Projekte besonders dringend sind und wofür das Geld eingesetzt werden soll. Deshalb können die Verantwortlichen in den Kommunen frei entscheiden, welche Schulbauprojekte damit finanziert werden. Bei gleichzeitig hoher finanzieller Planungssicherheit sind die Schulbaudarlehen ein attraktives Angebot.“
Fragen und Antworten:
Was ist der Hessische Investitionsfonds?
Beim Hessischen Investitionsfonds handelt es sich um ein Sondervermögen des Landes, das bereits 1970 zur verstärkten Förderung kommunaler Investitionen zugunsten der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise gebildet wurde. Über den Hessischen Investitionsfonds stellt das Land den hessischen Kommunen günstige Darlehen für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. Jährlich stehen drei Fördertöpfe mit unterschiedlichen Konditionen bereit, aus denen die Städte, Landkreise und Gemeinden Darlehen beantragen können.
Wer kann die Schulbaudarlehen des Hessischen Investitionsfonds in Anspruch nehmen?
Gefördert werden können der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die 21 hessischen Landkreise, die fünf kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Kassel) sowie die sechs kreisangehörigen Städte mit Schulträgerstatus (Kelsterbach, Rüsselsheim, Hanau, Gießen, Marburg und Fulda).
Welche Darlehensformen sind bei den Schulbaudarlehen des Hessischen Investitionsfonds möglich?
Für die Schulbaudarlehen können die Kommunen zwischen zwei Varianten wählen: Darlehen mit verkürzter Ansparzeit und Ratendarlehen. So können die berechtigten Kreise, Gemeinden und Städte das für sie passende Förderdarlehen auswählen, das zu günstigen Konditionen langfristig stabile Zinssätze garantiert.
Nach welchen Kriterien wurde das Kontingent der Schulbaudarlehen verteilt?
Das Kontingent der Schulbaudarlehen wurde antragslos und ohne weitergehende Kriterien oder Zulassungsvoraussetzungen anhand der endgültig festgesetzten Schlüsselzuweisungen 2025 und nach den Schülerzahlen auf die Schulträgerkommunen und den Landeswohlfahrtsverband Hessen verteilt. Bei einer ersten Bedarfsabfrage haben mit der Stadt Offenbach, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Landeswohlfahrtsverband drei Antragsberechtigte keinen Bedarf angemeldet. Die dadurch freigewordenen Darlehenskontingente wurden vor der endgültigen Zuweisung auf die übrigen Kommunen umverteilt.
Wie verteilt sich das diesjährige Kontingent der Schulbaudarlehen?
Die 41 Millionen Euro des diesjährigen Darlehenskontingentes wurden, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, auf die kreisfreien Städte (9,1 Millionen Euro), Gemeinden (2,9 Millionen Euro) und Landkreise (29 Millionen Euro) verteilt.
Kontingentübersicht der Schulbaudarlehen:
Schulträgerkommune | Darlehenskontingent |
Wissenschaftsstadt Darmstadt | 1.755.000 € |
Stadt Frankfurt | 2.308.000 € |
Stadt Offenbach | - € |
Stadt Wiesbaden | 2.678.000 € |
Stadt Kassel | 2.361.000 € |
Landkreis Bergstraße | 1.855.000 € |
Landkreis Darmstadt-Dieburg | - € |
Landkreis Groß-Gerau | 1.748.000 € |
Hochtaunuskreis | 1.529.000 € |
Main-Kinzig-Kreis | 2.526.000 € |
Main-Taunus-Kreis | 960.000 € |
Odenwaldkreis | 725.000 € |
Landkreis Offenbach | 2.188.000 € |
Rheingau-Taunus-Kreis | 1.215.000 € |
Wetteraukreis | 2.238.000 € |
Landkreis Gießen | 1.563.000 € |
Lahn-Dill-Kreis | 1.881.000 € |
Landkreis Limburg-Weilburg | 1.360.000 € |
Landkreis Marburg-Biedenkopf | 1.320.000 € |
Vogelsbergkreis | 813.000 € |
Landkreis Fulda | 1.314.000 € |
Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 957.000 € |
Landkreis Kassel | 1.631.000 € |
Schwalm-Eder-Kreis | 1.301.000 € |
Landkreis Waldeck-Frankenberg | 1.110.000 € |
Werra-Meißner-Kreis | 753.000 € |
Stadt Kelsterbach | 48.000 € |
Stadt Rüsselsheim | 450.000 € |
Stadt Hanau | 793.000 € |
Stadt Gießen | 841.000 € |
Stadt Marburg | 278.000 € |
Stadt Fulda | 501.000 € |
Landeswohlfahrtsverband Hessen | - € |
Land Hessen | 41.000.000 € |