Der Kommunale Finanzausgleich war im Zuge des Urteils des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 21. Mai 2013 umfänglich reformiert worden. Das Ergebnis der Reform war eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen zum 1. Januar 2016. Eine wesentliche Neuerung war die Einbeziehung einer Bedarfsermittlung in die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs, die 2019 vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen als verfassungskonform bestätigt wurde.
Bereits während der Reformphase (2013-2015) war seitens des Landes eine Evaluation des neuen Finanzausgleichsgesetzes mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden.
Nachdem zunächst der Beginn der Evaluation aufgrund der Corona- Pandemie und den damit verbundenen Herausforderungen verschoben werden musste, wurde sie im Jahr 2022 wiederaufgenommen. Im Rahmen der Evaluation sollen alle wesentlichen Themen, die für den KFA relevant sind, näher betrachtet werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die im Jahr 2016 eingeführten Regelungen zur Bedarfsermittlung. Ausgewählte Sachverhalte sollen auch im Rahmen einer gutachterlichen Tätigkeit untersucht werden.
Die Evaluation erfolgt unter Einbeziehung verschiedener Gremien, die gemäß ihrer jeweiligen Zusammensetzung mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sind.