Seit 2018 reformiert die Hessische Steuerverwaltung ihre Strukturen mit zahlreichen Maßnahmen, um sich zukunftsfest aufzustellen. Durch die Bündelung von Arbeitsbereichen wird eine weitere Ausprägung der Fachlichkeit und damit auch Spezialisierung erreicht. Daneben bietet die Hessische Steuerverwaltung mit den Strukturmaßahmen ihren Beschäftigten und auch vielen jungen Nachwuchskräften die Perspektive, auch im ländlich gelegenen Raum einen zukunftsfähigen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zu finden. Ergänzend dazu werden mit den laufenden Maßnahmen auch die Strukturen an den Standorten im hessischen Ballungsraum und seinen Zentren im Blick behalten. Insgesamt gelingt es der Hessischen Steuerverwaltung mit diesen Strukturmaßnamen, sowohl die Standorte in den ländlichen Regionen aufzuwerten als auch die Strukturen in den Ballungszentren weiter zu stärken.
Die Strukturmaßnahmen beinhalten unter anderem folgende Einzelmaßnahmen: Einrichtung der Hessischen Zentralstelle für Grunderwerbsteuer, Verlagerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebsprüfung, Regionalisierung der Finanzkassen, Bewertungsstellen und Lohnsteuer, Verlagerung der Körperschaftssteuer und Betriebsprüfung, Einrichtung von weiteren Hessen-Büros, Bündelung der Arbeitnehmerveranlagung im ländlichen Raum, Einrichtung von zentralen Standorten zur Prüfung von Größtbetrieben und Konzernen sowie Einrichtung einer neuen Finanzamtsstruktur an den Großstadtstandorten.
Bisher konnten durch die laufenden Strukturmaßnahmen rund 700 Arbeitsplätze in ländlich gelegenen Finanzämtern angesiedelt werden. Am Ende der Strukturmaßnahmen - aktuell geplant Mitte des Jahrzehnts - werden es über 1200 Arbeitsplätze sein.