Eine S-Bahn der Baureihe ET 430, die im Tarifgebiet des Rhein-Main-Verkehrsbundes (RMV) unterwegs ist. Das Land Hessen ist am RMV beteiligt.

Beteiligungsverwaltung

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Die Landeshaushaltsordnung erlaubt dem Land Hessen eine Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen einzugehen unter den Voraussetzungen,

  • dass ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und dass sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt,
  • dass die Einzahlungsverpflichtung des Landes auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist und
  • dass das Land einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält.

Beteiligungen des Landes Hessen werden primär nicht gehalten, um dem Land als Unternehmer ein wirtschaftliches Betätigungsfeld zu eröffnen, sie bilden vielmehr ein Instrument zur Umsetzung verschiedenster politischer Ziele in den Bereichen Wirtschaftspolitik, Infrastruktur, Kunst und Kultur sowie Forschung, Wissenschaft und Technologie. Die wirtschaftspolitischen Aufgaben umfassen strukturpolitische Ziele und die Förderung der hessischen Wirtschaft.

Das Hessische Ministerium der Finanzen prüft unter wirtschafts-, struktur- und standortpolitischen Gesichtspunkten, ob eine staatliche Beteiligung notwendig ist. Die im Finanzministerium angesiedelte Beteiligungsverwaltung plant und betreut die jeweiligen Beteiligungen beziehungsweise bereitet entsprechende politische Entscheidungen vor und setzt diese um.

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