Schuldenbremse

Nach Artikel 141 der Hessischen Verfassung (HV) gilt für das Land Hessen seit dem Jahr 2020 ein strukturelles Neuverschuldungsverbot. Lediglich zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen, bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen ist eine Neuverschuldung ausnahmsweise zulässig; sie ist jedoch zwingend mit einer Tilgungsregel zu verbinden.

Die Vorgaben der Schuldenbremse haben zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts beigetragen. 2016 war es – erstmals seit 1969 – nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich, nicht nur vollständig auf die ursprünglich noch vorgesehene Nettokreditaufnahme zu verzichten, sondern bestehende Altschulden des Landes von 200 Millionen Euro zu tilgen. Dieser Abbau von Altlasten wurde 2017 bis 2019 mit jährlichen Tilgungsleistungen von je 200 Millionen Euro fortgesetzt.

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie änderten sich 2020 die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fundamental. Der Hessische Landtag hat aus diesem Grund am 24. März 2020 erstmals das Vorliegen einer Naturkatastrophe im Sinne des Artikels 141 Absatz 4 der Hessischen Verfassung festgestellt. Zur Pandemiebewältigung wurde das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ eingerichtet und mit einer eigenen Kreditermächtigung von bis zu 12 Milliarden Euro ausgestattet.

Aus dem Sondervermögen wurden 2020 corona-bedingte Maßnahmen von 2,1 Milliarden Euro und 2021 von knapp 1,7 Milliarden Euro finanziert. Hierfür wurden vom Land Notlagenkredite von knapp 3,6 Milliarden Euro aufgenommen. Aufgrund eines Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 27. Oktober 2021 wurde das Sondervermögens zum 1. Januar 2022 aufgelöst und die durch die Pandemie bedingten Maßnahmen vollständig in den Haushalt 2022 übernommen.

Trotz Fortschritten bei der Bewältigung der Pandemie sah sich das Land bei Verabschiedung des Haushalts 2022 weiterhin mit umfangreichen Herausforderungen durch die Pandemie konfrontiert. Im Haushaltsplan 2022 wurde daher noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 987 Millionen Euro veranschlagt. Die Regelgrenze der Schuldenbremse wurde im Haushaltsplan – unter erneutem Rückgriff auf den Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse – um 771 Millionen Euro überschritten.

Umfangreiche Verbesserungen im Haushaltsvollzug ermöglichten es im Verlauf des Jahres 2022 jedoch erneut, auf die ursprünglich vorgesehene Kreditaufnahme zu verzichten und darüber hinaus Altschulden in Höhe von 200 Millionen Euro zu tilgen. Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 hat Hessen damit seit dem Jahr 2016 keine neuen Schulden mehr aufgenommen. Zudem konnte als wichtige Krisenvorsorge die Konjunkturausgleichsrücklage des Landes mit rund 1,7 Milliarden Euro gestärkt werden.

Aufgrund des Ukraine-Kriegs bewegt sich Hessen weiter in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der verabschiedete Haushalt 2023 sieht daher konjunkturbedingte Schulden in Höhe von rund 211 Millionen Euro vor. Im Jahr 2024 ist die Rückkehr zu einem Haushalt ohne neue Schulden geplant. Zudem beginnt mit 200 Millionen Euro pro Jahr die Tilgung der in den Jahren 2020 und 2021 aufgenommenen Notsituationskredite.

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