Das Modell eines Hauses steht auf einem Aktenordner. Im Hintergrund tippt jemand Zahlen in einen Taschenrechner ein und füllt ein Formular aus.

Hessengeld

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Fragen und Antworten:

Die Landesregierung hat mit dem Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, sie beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und ist Teil der Kaufnebenkosten. Mit dem Hessengeld werden die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet.  

Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Maßgeblich ist hier das Datum des Kaufvertrages. Bis zum Sommer sollen alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden. Im Herbst sollen dann die ersten Anträge digital gestellt werden können. Ziel ist, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.

Die Landesregierung hat am 23. Februar das Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ beschlossen. Mit dem rückwirkenden Termin 1. März - maßgeblich ist hier das Datum des Kaufvertrages - sollen möglichst viele Käuferinnen und Käufer unterstützen werden. So muss niemand den Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks aufschieben, weil unklar ist, ab wann das Hessengeld gewährt wird. 

Entscheidend für die Beantragung des Hessengeldes ist das Datum des Kaufvertrages. Hier ist der Stichtag für eine Förderung der 1. März 2024.

Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, die in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Es wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt. Davon erfasst sind auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt. 

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer. 

Mit dem Hessengeld wird nur der erstmalige Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie gefördert. Dabei schließt jegliche bereits im Eigentum stehenden Immobilie (darunter fallen auch Ferienwohnungen, vermietete Immobilien sowie gewerbliche Immobilien) eine Förderung aus. Dies gilt auch, wenn das Eigentum durch eine Erbschaft oder Schenkung begründet wurde oder die Immobilie zum Zeitpunkt der Beantragung des Hessengeldes bereits wieder veräußert wurde.

Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen oder besessen haben, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren. Warum? Ziel des Hessengeldes ist bewusst, Menschen beim erstmaligen Kauf einer Immobilie zur eigenen Nutzung zu unterstützen, da dies für viele eine besondere Kraftanstrengung bedeutet

Viele weitere Details werden in der Richtlinie zum Hessengeld geregelt werden. Diese befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung; sie wird auch Regelungen zur Frage der Gewährung des Hessengeldes für den Fall, dass nur einer der Käufer kein Ersterwerber ist, enthalten.

Nein, das Hessengeld kann unabhängig vom jeweiligen Einkommen beantragt werden. Die persönlichen Einkommensverhältnisse spielen keine Rolle.

Nein, Anträge können aktuell noch nicht gestellt werden. Im Herbst sollen die ersten Anträge ausschließlich digital gestellt werden können. Das Antragsverfahren wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen laufen. 

Käuferinnen und Käufer müssen aktuell nichts unternehmen, aber auch keine Sorge haben, dass Ansprüche verfallen. Wenn man ab Herbst einen Antrag auf Hessengeld stellen möchte, kann man für sich allerdings bereits die benötigten Unterlagen notieren. Einzureichen sind im Wesentlichen die Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. 

Alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Sie unter www.hessengeld.de. Es dürfte aber bis zum Sommer dauern, bis weitere, für die Beantragung des Hessengeldes ab Herbst relevante, Informationen vorliegen. 

Sollten Sie über die bereits oben genannten Informationen hinaus weitere Auskünfte benötigen, stehen Ihnen die Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Programms per E-Mail unter hessengeld@hmdf.hessen.de zur Verfügung. Jedoch können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Auskünfte zu Inhalten und zum Verfahren gegeben werden. Bitte reichen Sie unter dieser E-Mail keine Antragsunterlagen ein. 

Kontakt

Sie haben Fragen zum Programm des Hessengeldes? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Bitte reichen Sie unter dieser Mailadresse keine Antragsunterlagen ein.

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