Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Dr. Martin Worms ist Staatssekretär im Ministerium der Finanzen. Außerdem ist er in verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen aktiv:
Kraft seines Amtes
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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documenta und Museum Fridericianum gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel | Mitglied des Aufsichtsrats | 25,56 € je Sitzung
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FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt am Main | Mitglied (stv. Vorsitzender) des Aufsichtsrats | keine |
Flughafen GmbH Kassel, Calden | Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats | keine |
Frankfurt RheinMain Verein zur Förderung der Standortentwicklung e.V., Frankfurt am Main | Mitglied der Mitgliederversammlung Mitgliedschaft im "Executive Komitee" | keine |
Freilichtmuseum Hessenpark GmbH, Neu-Anspach/Ts. | Mitglied (Vorsitzender) des Beirats und des Aufsichtsrats | keine |
Future Capital AG Hessen Life Sciences Chemie, Frankfurt am Main | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
Futury Regio Growth | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
Futury Venture Beteiligungen Deutschland-Hessen GmbH, Frankfurt a.M. | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
HA Hessen-Agentur GmbH, Wiesbaden | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
HessenFonds für | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
Hessische Landesbahn GmbH, Frankfurt a.M. (HLB) | Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats | 40,- € je Sitzung (zzgl. 15,- € Tagegeld) |
Hochschule für jüdische Studien, Heidelberg | Mitglied des Kuratoriums | keine |
House of Logistics and Mobility (HOLM) GmbH Frankfurt a. M. | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
Institut Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain), Frankfurt a.M. | Mitglied des Aufsichtsrats | 50 € je Sitzung |
Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M. | Mitglied des Kuratoriums | keine |
LOTTO Hessen GmbH, Wiesbaden | Mitglied (Vorsitzender) des Aufsichtsrats | 100,- € je Sitzung; |
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Hofheim a.Ts. | Mitglied des Aufsichtsrats | 51,13 € je Sitzung |
Rhein-Main-Verkehrsverbund Service GmbH (rms), Frankfurt a. M. (mittelbare Beteiligung) | Mitglied des Aufsichtsrats | 300,- € je Sitzung |
Stiftung Flughafen Frankfurt/ Main für die Region | Mitglied des Vorstands | keine |
Stiftung Sprudelhof Bad Nauheim | Mitglied (Vorsitzender) des Kuratoriums | keine |
Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Kassel | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
Vietnamesisch-Deutsche Universität (VDU) | Mitglied im Hochschulrat | keine |
Von Behring-Röntgen-Stiftung, Marburg | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Hinsichtlich der Abführungspflicht von Vergütungen gelten für die Mitglieder der Landesregierung nach § 1 Abs. 6 des MinBezG die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HNV sieht vor, dass für Inhaber von Ämtern in der Besoldungsgruppe B 6 Anlage I zum Hessischen Besoldungsgesetz und höher eine Abführungspflicht für Vergütungen, die für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichgestellten Dienst bezogen werden, besteht, sofern die Vergütung 6.150 Euro für das Kalenderjahr übersteigt. Die Abführungsverpflichtung gilt auch bei Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen worden sind. Eine Abführungsverpflichtung besteht nicht, soweit sie durch gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen ist.
Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen und Beamte den beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsbestimmungen und somit der Abführungspflicht nach § 3 Abs. 1 HNV unmittelbar.