Faktorverfahren bei der Lohnsteuer
Vorteile für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
fotolia_66481029_s.jpg

© goodluz - Fotolia.com
Das Faktorverfahren kann eine Alternative zu den herkömmlichen Kombinationen der Lohnsteuerklassen für Ehegatten oder eingetragene Lebenpartner (kurz: Paare bzw. Partner) sein. Beide Partner können die Steuerklasse IV mit Faktor beantragen, um das Verfahren zu nutzen. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings wird bei diesem Verfahren so auf beide Partner verteilt, wie es ihren jeweiligen Anteilen am Gesamteinkommen entspricht.