Für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung und der Befreiung von der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Zeitpunkt der Antragstellung im Bezirk der Steuerberaterkammer Hessen vorwiegend beruflich tätig sind oder, sofern sie keine berufliche Tätigkeiten ausüben, dort wohnen beziehungsweise bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, oder deren vorwiegender Aufenthalt sich im Ausland und sich der Ort der geplanten beruflichen Niederlassung in Hessen befindet, ist die Steuerberaterkammer Hessen zuständig. Entsprechende Anträge sind an die Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt, zu richten.
Näheres, insbesondere den Termin zur Abgabe der Zulassungsanträge und etwaige Formalien, enthalten die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammer Hessen, die im amtlichen Mitteilungsblatt der Steuerberaterkammer Hessen und auf der Internetseite veröffentlicht sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Steuerberaterkammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.