Akten mit Post-its

Grundlage einer nachhaltigen Finanzpolitik

Bereits mit Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 1998 hat die hessische Landesregierung die Einführung einer kaufmännischen Buchführung (Doppik) auf Landesebene beschlossen. Der mit der Eröffnungsbilanz des Landes Hessen auf den 1. Januar 2009 begonnene Weg des transparenten Ausweises der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach kaufmännischen Prinzipien wird mit dem Gesamtabschluss des Landes zum 31. Dezember 2022 konsequent fortgeführt. Auch dieser Abschluss wurde im Auftrag des Rechnungshofs von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestätigt sowie vom Rechnungshof festgestellt. Die Landesbilanz für das Jahr 2022 hat erneut ein uneingeschränktes Testat durch die beauftragten Wirtschaftsprüfer erhalten.

Die Novelle des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Jahr 2009 hat ebenfalls zur zeitgemäßen Anpassung des staatlichen Rechnungswesens beigetragen. Sie ermöglicht eine differenzierte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf staatlicher Ebene: Die Ursachen und Auswirkungen wirtschaftszyklischer Schwankungen auf den Landeshaushalt sind somit leichter zu identifizieren. Gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit kommt der durch das doppische Rechnungswesen geschaffenen Transparenz erhöhte Bedeutung für die Finanzpolitik des Landes zu.

Im Zuge der Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO), welche erstmals für das Haushaltsjahr 2023 Anwendung findet, folgt das Land mit seiner Haushaltsbewirtschaftung nunmehr auch nach den Bestimmungen der LHO den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung (staatliche Doppik). Das Land Hessen erstellt danach neben der Haushaltsrechnung eine Konzernrechnung, die neben dem Kernhaushalt des Landes auch die Finanzberichte beziehungsweise Jahresabschlüsse von Landesbetrieben und Sondervermögen umfasst. Die Konzernrechnung stellt eine Anlage zur Haushaltsrechnung dar.

Darüber hinaus ist die Einführung der Doppik auch im internationalen Kontext von Bedeutung: Die aktuellen europäischen Bemühungen der EU-Kommission lassen eine Weiterentwicklung hin zu einer Einführung eines einheitlichen doppischen Rechnungssystems für den öffentlichen Bereich der europäischen Mitgliedsstaaten erwarten. Dafür hat sich mittlerweile der Begriff der „European Public Sector Accounting Standards“ (EPSAS) etabliert. Auf Grundlage der Vorarbeiten kann das Land Hessen den Prozess der Harmonisierung des Rechnungswesens gegebenenfalls mit einem vergleichsweise geringen Anpassungsaufwand steuern. Die Investitionen in die Doppik werden sich aller Voraussicht nach also doppelt auszahlen.

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